• Liebes Forum,
    ein Patientenfall hat die HD I47.2 und diverse NDs.

    Bei der Sonographie wurde eine "Riesenmilz" ( R16.1 )diagnostiziert.
    Zusätzlich Blutbildveränderungen,mit Verdacht auf CML.
    Es wird weitere Diagnostik in Bezug auf die CML durchgeführt. Letztendlich kann eine CML ausgeschlossen werden.

    Gem.DKR 2003 D008b bin ich der Meinung, dass die CML als ND nicht kodiert werden darf. Mein Chef ist auf Grund der erhöhten Diagnostik anderer Meinung.
    Wer hilft kurz?
    Gruß aus dem verregneten Norden.:x

  • Hallo Herr/Frau Schrader,
    nach DKR D008b bin ich der gleichen Meinung.
    Die CML darf nicht als Nebendiagnose kodiert werden.
    Wie wäre es mit einem Code aus:
    Abnorme Blutuntersuchungsbefunde ohne Vorliegen einer Diagnose
    (R70-R79)
    zur Dokumentation der Blutbildveränderung.
    Die durchgeführte Diagnostik wird über entsprechende OPS-Codes kodiert. Dann sollte auch eine dem Aufwand entsprechende DRG herauskommen.

    Gruß
    Jens Hankammer