P-Diagnosen in der Geburtshilfe ?

  • Hallo, Forum!
    Unsere Gyn/Geburtshilfe kodiert zur Z38 z.B. die P92.1 oder P92.2; wir haben keine Pädiatrie im Hause.
    Abgesehen davon, dass zur Z38 keine weitere Diagnose kodiert werden darf, wäre für mich interessant, ob die Kassen diese P-Diagnosen als Nebendiagnosen akzeptieren, auch wenn keine Pädiatrie im Hause ist. Gibt es dazu im Forum Erfahrungen? Wir sind Optionshaus und rechnen ab dem 01.11. ab.

    Mfg
    tfloeser:mdk:

    T. Flöser

  • Hallo tfloeser,
    ich denke P nur für Neugeborene so wie O nur für geburtshilfliche Patienten. Ich denke nicht, das die Mutter eine Trinkschwäche hat.

    Mfg
    nweigand

  • Hallo,

    wenn eine Krankheit des Neugeborenen vorliegt, muß diese als Hauptdiagnose codiert werden. Ob dies allerdings vorliegt bei
    P92.1 Regurgitation und Rumination beim Neugeborenen oder
    P92.2 Trinkunlust beim Neugeborenen
    und einen Krankheitswert hat?
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • tfloeser:
    ....Abgesehen davon, dass zur Z38 keine weitere Diagnose kodiert werden darf, ......

    Guten Tag,

    lt. DKR ist ein krankhafter Zustand, der während des stationären Aufenthaltes auftritt, vor[/b] einem Kode aus Z38.- anzugeben.
    Siehe Bsp. 2 der DKR 1601a.
    Demnach verschlüssel ich als HD den krankhaften Zustand u. als ND Z38.-

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Hummer

  • Noch eine Frage,

    ich kann auch die Krankheit der Neugeborenen nur kodieren, wenn diese aufgenommen werden (also als Fall in der Gynäkologie), oder ?????

    nWeigand

  • Hallo Frau Weigand,

    wir machen es auch so: Aufnahme in Gynäkologie und Geburtshilfe, Kodierung z.B. P07.- und Z38.- und dann Verlegung in Kinderklinik. Manche sind dann abrechenbar, andere nicht.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.