Hüft-TEP-Wechsel

  • Hallo Forumteilnehmer,

    ich habe folgende Frage zur OPS-Kodierung eines Hüf-TEP-Wechsels:

    Es wird wegen eines Infekts eine Hüft-TEP zunächst ausgebaut und Tage
    oder Wochen später nach Abheilung des Infektes eine neue TEP eingebaut, wohlgemerkt alles im selben Aufenthalt, ohne dass der Pat. zwischendurch nach Hause entlassen wurde.

    Ist es richtig, wenn die neue Hüft-TEP-Implantation mit einem Kode aus OPS 5-821.1ff bis 5-821.6ff kodiert wird (Wechsel einer Hüftendoprothese.........)?
    Oder darf ich einen solchen OPS nicht erfassen, weil der Wechsel
    nicht in einer Sitzung stattfand (gibt es entsprechende Hinweise in DKR oder OPS-Katalog)?

    Von der Leistung her betrachtet entspricht die gesamte Behandlung natürlich einem TEP-Wechsel. Schon mal vielen Dank für die Vorschläge.

    Dr. Ordu
    Kliniken LK BC a. d. R.
    MC
    :rolleyes:

  • Hallo Ordu,

    manchmal macht man sich die Sache schwerer als sie ist.

    Der zweizeitige Hüftendoprothesen-Wechsel kann genauso korrekt codiert werden, wie der einzeitige.

    Der einzeitige Wechsel benutzt die Codes 5-821.1ff - 5-821.6ff und der zweizeitige Wechsel wird so kodiert, wie es gemacht wird, also beginnend mit einem Code aus 5-821.7 - 5-821.e und die zweite OP wird dann entsprechend als Neuimplantaton aus 5-820.ff zusammengestellt, wobei natürlich alle Zusatzfaktoren, wie Spongiosa, Medikamententräger usw. usw. jeweils noch zu berücksichtigen sind.

    Mit anderen Worten, Sie stellen eine Kausalitätskette auf und codieren sie nacheinander.

    Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr (übrigens das bin ich auch) Winter,

    vielen Dank für die Antwort. Wenn ich bei der Neuimplantation einen OPS aus 5-820.ff auswähle, so erhalte ich aber bei meinem Patienten mit zweizeitigem Hüft-TEP-Wechsel DRG I03B (Ersatz oder Revision)und nicht I03A (Revision).
    Bei einem einzeitigen Wechsel würde ich ja korrekterweise einen Kode aus 5-821.1ff bis 5-821.6ff (Wechsel...) für die Neuimplantation dokumentieren und DRG I03A erhalten!
    Entspricht nicht ein zweizeitiger Hüft-TEP-Wechsel genauso einer Revision wie einzeitiger TEP-Wechsel (von der erbrachten Leistung her)? Bei einem zweizeitigen Wechsel mit Infektbehandlung habe ich ja noch mehr Kosten und sollte daher erst recht DRG I03A abrechnen können, oder?

    Viele Grüße
    Ordu

  • Hallo Herr Ordu,

    das Problem mit der "falschen" DRG-Zuordnung haben wir häufiger. Das ändert nichts an der Tatsache, daß die Revision zweizeitig genauso eine Revision ist, wie der einzeitige Wechsel, das Vorgehen wird nur anders codiert. Wohin der Grouper einen dann führt, ist eine ganz andere Sache. Auf wissentliches Falschcodieren, nur um die avisierte DRG zu erreichen, sollte man sich da aber nicht einlassen.

    Nehmen Sie das umgekehrte Beispiel, daß Sie in der 2003er Version bei der Erstimplantation einer Hüft-TEP mit zusätzlicher Pfannenstützschale trotz einseitiger OP bei korrekter Codierung in der zweiseitigen DRG landeten.

    Man kann nur hoffen, daß das "lernende" System langsam diese Ungereimtheiten beseitigt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,

    Ihre Erklärung ist nur logisch. Wir haben nur das Problem, dass weder die Kodierrichtlinien noch manche Abrechnungsregeln oft wenig mit Logik zu tun haben.

    Übrigens, wenn ein solcher TEP-Wechsel im alten FP-System so kodiert würde wie Sie vorschlagen, hätte man nicht die FP für Hüft-TEP-Wechsel erhalten, sondern nur für eine einfache Implantation, obwohl eine ähnliche Leistung wie TEP-Wechsel erbarcht wurde.
    Ähnliche Leistungen können aber im alten FP-System auch so kodiert werden (wie z. B. TEP-Wechsel). Warum soll dies nicht für DRGs gelten?

    Viele Grüsse
    Ordu

  • Hallo Herr Ordu,

    der Wechsel der Hüft TEP als alte FP war zweizeitig nicht vorgesehen. Es stimmte die Diagnose/Therapiekombination nicht. Dieser Weg war meines Wissens nach auch nicht kalkuliert worden. Die einzige Möglichkeit im alten System war die, daß Sie versuchen konnten, die Implantation einer Hüftkopfschaftprothese als Sonderentgelt (Hüftkopfschaftprothese ist ein Teil einer Totalprothese und als SE gibt es im Gegensatz zur Totalprothese eine diagnoseunabhängige Variante) abzurechnen und die Pfannenimplantation über den verminderten Tagessatz. Sie hätten dann der KK/MDK nur klar machen müssen, daß 5-820.3ff + Pfanne 5-820.0ff ergibt (beides fand in gleicher Sitzung statt). Die 5-821.ff war auch damals nicht statthaft, da die Teile in zwei Sitzungen stattfanden.

    Fast das gleiche Geld gab es aber über die Abrechnung über Tagessätze, da die Patienten oft monatelang gelegen haben. Das Entgelt war meist auch wesentlich höher als jede FP (sehr lange GVD).

    Zu den heutigen Verhältnissen und eventuell monatelanger Liegedauer könnte eine primär niedriger eingestufte DRG eventuell über das kumulierte Relativgewicht bei kürzerer Grenzverweildauer sogar ein höheres Entgelt bringen als eine Höherstufung.

    Dies nur als Ergänzung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,

    vielen Dank für Ihre Mühe.
    Ihre Antworten haben mich überzeugt,
    zumal ein zweizeitiger Hüft-TEP-Wechsel
    weder im alten FP-System und wahrscheinlich auch
    nicht im aktuell geltenden DRG-System kalkuliert worden ist.
    Ergo brauchen wir für solche Fälle einen eigenen OPS für zweizeitigen
    TEP-Wechsel, der z. B. als Sekundärcode in der OP-Dokumentation erscheint und auf den zweizeitigen Wechsel hinweist.

    Viele Grüße aus Biberach
    Ordu