27. Oktober 2003 um 21:48 #1 Hallo Forum,wo steht eigentlich, dass bei einer (unstrittigen) Wiederaufnahme bei der erneuten Gruppierung mit den nun zusammengeführten Daten die OPS-Kodes des ersten Aufenthaltes unberücksichtigt bleiben ????Viele Grüße !
27. Oktober 2003 um 22:38 #2 Wer behauptet dass ? Etwa eine uns bekannte Kasse?Kannst Du den konkreten Fall schildern?-- Dr. Thomas KrämerFranziskus Hospital Münster/Westf.