Hallo Forum!
Ich habe da mal eine Frage betreffend Abrechnung von Wiederkehrer.
Pat. liegt fünf Tage im Krkh. mit einer Bronchitis
HD J20.
ND C90.00 Plasmozytom
I10 Hypertonie
N19 Niereninsuffizienz
Pat. ist dann 4 Tage entlassen und kommt dann mit einem akuten Nierenversagen wieder in die Klinik.
Meine Frage ist jetzt ob dies zwei Fälle sind oder muss ich einen Fall daraus machen.
Ich habe es es als zwei Fälle gesehen aber die Kasse sieht es als einen Fall und beruft sich auf §8 Abs.5 des KHEntgG.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und noch einen schönen Tag für alle.
MfG
B.Thieme