• Erneut stellt sich mir das Problem der Kodierung von Schädelplastiken.
    Nach den Kodierrichtlinien sollte im Falle der geplanten Deckung bei Trepanationsdefekt die "Folge" kodiert werden.
    Das führt aber zu einer Fehler-DRG.
    Gibt es von der INEK hier schon neue Infos und Korrekturen ?
    Wie würdet ihr jetzt und künftig kodieren ?
    S06.- als Hauptdiagnose und dann die T90.- mit der entsprechenden Op-Prozedur als Nebendiagnose, oder umgekehrt unter Inkaufnahme der Fehler-DRG ?

    Wäre für Anregungen dankbar.

    Gruß S.Fuhrmann :dance1:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    prinzipiell muss kodiert werden, wie die DKR es vorgeben. Eine (Um)Orientierung anhand des Groupingergebnisses ist nicht zulässig. In Ihrem Fall muss als HD die ursprüngliche Verletzung angegeben werden (siehe DKR D002b Hauptdiagnose -Geplanter Folgeeingriff-, Nebendiagnosen dann, wenn die ND-Definition erfüllt ist.
    Wenn eine Fehler-DRG resultiert (kann ich ohne Angabe der Schlüssel im Einzelfall nicht überprüfen), dann ist diese in Rechnung zu stellen.
    Wenn Sie T90.- kodieren wollen, müssen Sie auch noch davor angeben, was die Spätfolge darstellt (z.B. Defizite).
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau