Hallo liebes Forum,
ich habe eine Unklarheit bei folgender Diagnose:
Lumboischialgie bei Bandscheibenprolaps L5/S1.
Sensomotorisches Defizit ist ausdrücklich verneint.
Die M54.4 war vom Arzt kodiert, aber in den Exclusiva steht dazu "Durch Bandscheibenschaden - M51.1". Sieht man unter der M51.1 nach, dann findet man dort BS-Schaden mit Radikulopathie. Aber die ist es ja nun wieder nicht, wenn sensomotorische Defizite nicht bestehen. Sollte man dann M54.4 und M51.2 kodieren?
Das sind wieder mal die Grenzen eines nicht-ärztlichen Kodierers!
Auf baldige Antwort hofft
Elisabeth Kosche