Auch auf die Gefahr hin,das dies im Forum bereits (mehrfach)
diskutiert worden ist,möchte ich anhand eines konkreten Falles
das Problem der Kriterien der ambulanten Behandlung in den
Raum stellen:
Ein 12jähriger Junge wird nachts gegen 0:30 mit einer distalen
Radiusfraktur(loco typico) stationär aufgenommen.Er wird dann
am frühen Nachmittag desselben Tages operiert und am späten
Nachmittag nach Hause entlassen.
Die Krankenkasse moniert,das die Kriterien eines stationären
Aufenthaltes fehlen und möchte diesen Fall ambulant abgerechnet
wissen.
Die oben geschilderten Aufnahmekonstellationen kommen ja gerade
auch in der Chirurgie häufiger vor.Meiner Meinung nach
rechtfertigen solche Konstellationen (erhöhter Aufwand)durchaus
die stationäre Behandlung.
Liege ich da richtig? :boom:
Kriterien der ambulanten Behandlung
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Sehr geehrter Herr Meyer, (?)
da Sie - warum auch immer - gezwungen waren, bei dem Jungen eine verzögerte Versorgung der Radiusfraktur durchzuführen, mußten Sie selbstverständlich bis zu diesem Zeitpunkt eine intensive Überwachung der Durchblutungssituation sowie der Neurologie der Hand durchführen
(und haben diese hoffentlich dokumentiert). Dies ist nur unter stationären Bedingungen zu gewährleisten, da ja auch jede etwaige Änderung zur Notfallindikation führt.
Somit - alleine die begründete Befürchtung der Komplikation durch den aufnehmende Arzt reicht nach § 39 SGB V - ex ante Betrachtung - ist die stationäre Aufnahme begründet. Die zügige - kostensparende - Entlassung ist kein Gegenargument.Mit freundlichen Grüßen
W. Nikolai
P.S.: bei einem 12 jährigen wird es mit ziemlicher Sicherheit keine loco typico Fraktur gewesen sein - die gibt es bei Kindern nur sehr selten ...I)
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W. Nikolai
FA für Chirurgie,
FA für Kinderchirurgie,
Leiter Medizincontrolling
Mutterhaus der Borromäerinnen Trier