Fehlpunktion carotis

  • Sehe ich es richtig, daß man bei einer Fehlpunktion der A. carotis (im Rahmen einer ZVK-Anlage) dies als S15.00 + Y69! kodieren würde?
    Vielen Dank schon mal und schönes Wochenende
    C. Frey

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn sich aus der Fehlpunktion z.B. eine Transfusionspflichtigigkeit oder Operationspflichtigkeit ergibt, würde ich T81.2 Y69! kodieren. Wenn nur 10 min "komprimiert" wird,
    würde ich nichts kodieren.

    Gruß

    E Rembs

  • Klar, daß nur bei therapeutischen, diagnostischen, pflegerischen... Konsequenzen kodiert werden darf. Ist bei einer Carotis-Punktion ja durchaus denkbar, daß dieses gegeben ist: z.B. Verschieben eines Herzchirurgischen Eingriffs mit Vollheparinisierung; Sonographische Nachkontrolle z. Ausschluß Aneurysma...
    Ist denn T81.2 "richtiger" als S15.00? ?(

  • Klar, daß nur bei therapeutischen, diagnostischen, pflegerischen... Konsequenzen kodiert werden darf. Ist bei einer Carotis-Punktion ja durchaus denkbar, daß dieses gegeben ist: z.B. Verschieben eines Herzchirurgischen Eingriffs mit Vollheparinisierung; Sonographische Nachkontrolle z. Ausschluß Aneurysma...
    Ist denn T81.2 "richtiger" als S15.00? ?(

  • Hallo Herr Frey,
    so kann "interne Kommunikation" auch aussehen ;)

    Zitat


    Original von C. Frey:
    Ist denn T81.2 "richtiger" als S15.00? ?(

    ich habe wegen eines ähnlichen Problems (intraoperative Milzverletzung) schonmal das DIMDI angemailt. Dort wurde die Empfehlung ausgesprochen, sich generell bei iatrogenen, als Komplikation auftretenden Verletzungen auf die Gruppe T80-T88 zu beschränken. Der Rest des Kapitels XIX sollte nicht-iatrogenen Verletzungen vorbehalten sein. Auch der Zusatzcode Y69! sei dann entbehrlich, da die Tatsache, dass es sich um eine Komplikation handelt, in T80-T88 bereits enthalten sei. Die Info, um welches Organ es sich handelt, geht dabei allerdings verloren.

    Grüße und bis morgen früh
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann