Hallo,
was ist denn unter der Formulierung "... als selbständiger Eingriff..." zu verstehen.
(Es geht um das SE 11.01 nach BPflV, hier die Defintion desselben). Darf man bei einem Selbständigen Einriff nix weiter machen als genau nur das?
Darf man einen anderen Eingriff in einer Folge-OP oder Vor-OP machen? Wie weit müssen die OPs auseinanderliegen? Oder ist z.B. eine vaginale Hysterektomie und eine laparoskopische Radikale Lyphonodektomie (5-402.7) in einer Sitzung nebeneinander angebbar?
Gruß :x
Björn