Liebe Forum-Mitglieder und Codierungsspezialisten!
Trotz des erfolgreichen Auffindens eines thematisch sehr eng verwandten Threads (-> http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=1216&start=1#1) möchte ich nach Ihrem Vorgehen im folgenden Fall fragen, da die resultierenden Erlösdifferenzen nicht dem klinischen Bild und therapeutischen Aufwand entsprechen.
Fall
3 J alter Junge mit Neuroblastom.
Liegender Broviac-Hickman-ZVK.
Aufnahme in Neutropenie, CRP-Anstieg und Fieber.
Sepsis-Kriterien binnen 24 Stunden erfüllt.
Entsprechende Breitband-Antibiotika Therapie.
Kein Erreger-Nachweis.
Entlassung (Typ 01 nach 8 Tagen
Variante A
CODING
HD: A41.9 Sepsis, bakteriell o. n. A.
ND: C47.9 Neuroblastom, o. n. A.
D70.0 Neutropenie <20 d
D61.1 Anämie, medik.-induziert
D69.60 Thrombopenie, nicht transfusionsrefraktär
D90 Immunsuppression
Z95.8 Vorhandensein Broviac-Katheter
GROUPING
T60B Sepsis mit schweren Komplikationen ohne Beatmung
2,009 CW
4 PCCL
6.027 EUR
Variante B
>>> CODING
HD: T82.7 Broviac-Katheter Infektion
ND: A41.9 Sepsis, bakteriell o. n. A.
C47.9 Neuroblastom, o. n. A.
D70.0 Neutropenie <20 d
D61.1 Anämie, medik.-induziert
D69.60 Thrombopenie, nicht transfusionsrefraktär
D90 Immunsuppression
Z95.8 Vorhandensein Broviac-Katheter
>>> GROUPING
F75A Andere Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems
1,315 CW
4 PCCL
3.945 EUR
Vom klinischen Gesichtspunkt ist der Fall in seinen beiden Varianten initial ohne jeglichen Unterschied. Eine Breitband-Antibiotika-Behandlung wird in jedem Falle durchgeführt. Eine Intensivbehandlung im Interesse des Jungen hoffentlich nicht. Sofern sich der Verdacht ergibt, daß der Katheter infiziert sein könnte oder der Fokus der Infektion ist, wird er prompt entfernt.
FRAGE 1:
Verstehen ich die DKR 2004 richtig (Regel 0103a Punkt b), daß im Falle einer Katheterinfektion der entsprechende Code (hier T82.7) als HD gesetzt werden muß ? (hoffentlich verstehe ich die DKR in Anbetracht der Erlösdifferenz falsch)
FRAGE 2:
Ist es zulässig oder gelebte Praxis einen Sepsis-Code (hier A41.9) als HD und den ZVK-Infektionscode (T82.7) als ND zu setzen?
FRAGE 3:
Hat jemand vielleicht praktische Erfahrungen im Sinne MDK-Anerkennung oder Ablehnung oder Streit oder Gerichtsverfahren vor Sozialgerichten diesbezüglich gemacht?
Ich empfinde diese Kodierungsrichtlinie als nicht sonderlich konsistent dahingehend, daß beispielsweise der vermehrte Aufwand einer operativen Katheterexplantation (OPS301-2004 5-399.7) nicht gruppierungsrelevant ist. Der therapeutische Aufwand unterscheidet sich aber im weiteren zwischen einer Kathetersepsis und einer Nicht-Kathetersepsis (beispielsweise induziert durch Mucositis nach Chemotherapie) nicht.
Besten Dank im voraus für jede Antwort, Bemerkung, Kritik etc.
Andreas Christaras
Assistenzarzt
Universitätskinderklinik Düsseldorf
Kinderonkologie