Guten morgen,
teilstationäre Leistungen sollen ab dem 01.01.2004, soweit keine Pflegesatzverhandlungen stattgefunden hat, abgerechnet werden wir bis 31.12.2002.
Wie soll dies unter DRG umgesetzt werden? Bilde ich einen Pauschalbetrag aus dem damaligen Abteilungs- und teilstationären Basispflegesatz? Richtet sich das Entgelt nach dem damaligen Basispflegesatz? Muß ich wieder die teilstationären Basispflegesätze und Abteilungspflegesätze aktivieren? Welcher Entgeltschlüssel ist hierfür vorgesehen?
Schon jetzt vielen Dank für mögliche Antworten !