Da sich unsere Baserate über den Jahreswechel ändert, würde ich gerne wissen welchen Betrag ich bei Überliegern in Rechnung stellen muß.
Zählt hier der Aufnahmetag (also Baserate 2003) oder Entlassungstag (Baserate 2004).
MfG
Jomilesa
Überlieger
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jomilesa -
17. Dezember 2003 um 15:44 -
Erledigt
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Hallo Forum,
nach einer Seminarunterlagen der BDO DKI Seminar vom 16.12.2003
sieht das ganze so aus :
Überlieger 2003 - 2004 " Füe die Art und Höhe der abzurechnenden FP
oder Zusatzentgelts ist der Tag der Aufnahme in das Krankenhaus maßgeblich, d.h., Basisfallwert 2003 ohne Ausgleiche x Bewertungsrelation 2003.
Sollte jemand etwas zur Überliegerberechnung bei unfertigen Leistungen sagen kann (Berechnung der Abgrenzung) wäre ich sehr dankbarTschüß M. Kirchner
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Hallo
noch ein Nachtrag "Entgelte für Überöieger 2003/2004
§ 1 Abs. 5 Satz 2 und 3 KFPV 2003Sorry
M. Kirchner
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erst mal danke für die Antwort, mir ist nur nicht klar warum bei Überlieger die Baserate "ohne Ausgleiche" anzusetzten ist ?
MfG
Jomilesa -
Hallo
ich danke es ist ähnlich zu sehen wie sonst in den anderen Jahren
die Basispfleges. ohne Ausgleiche wenn für das neue Jahr noch nicht verhandelt worden ist.
Ich hacke da noch einmal nachTschüß
M. Kirchner
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Da auch nach der Bewertung von Überliegern 2003/2004
(unfertigen Leistungen) gefragt wurde, hier mein
Beitrag dazu:Wir bewerten unsere Überlieger (Aufnahme
im alten - Entlassung im neuen Jahr) wie
folgt:1) Festlegung der abzurechnenden DRG
2) Fallkostenkalkulation 2002 + Zuschlag für
Kostensteigerung 2003
3) Gesamtkosten minus Kosten für OP/Anästhesie
4) Zuordnung der OP/Anästhesie-Kosten je nach
OP-Datum in das alte oder neue Jahr
5) Verbleibende Kosten dividiert durch Ver-
weildauer (fiktiver Tagessatz)
6) Aufteilung der fiktiven Tagessätze nach
altem und neuem JahrFalls keine Fallkosten kalkuliert sind, können
auch die Durchschnittskosten des InEK angesetzt
werden. Allerdings ist hier ggf. ein Gewinnabschlag
vorzunehmen.Mich würde natürlich auch die Vorgehensweise in
anderen Häusern interessieren.MfG Falko Milski
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Hallo
ihre vorgehensweise schlägt auf BDO vor, es ist nur abzustimmen wie der Gewinnzuschlag ermittelt worden ist.
Danke, sollt ich etwas neues darüber hören stelle ich es ein.
M. Kirchner