Gyn/Geb-Belegabteilung

  • Hallo Forum,

    im unten angegebenen Link wurde eine ähnlich Problematik besprochen, allerding für HA mit Beleghebamme. Wir haben Beleg-Gynäkologen und Beleg-Hebammen, aber HA-Anästhesisten.

    Wir haben also eine kombinierte Gyn/GebHilfe-Belegabteilung der Art "Belegoperateur und Beleghebamme" (Anästhesie-*Hauptabteilung*).

    Mit der Entgeltzuordnung haben wir dauernd Probleme. Ich zitiere mal die KFPV 2004, obwohl diese nicht wirklich weiterhilft.

    "Ist im Ausnahmefall eine Fallpauschale für belegärztliche Versorgung nicht vorgegeben, ist die Fallpauschale für Hauptabteilungen abzurechnen. Ist bei einer belegärztlichen Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe (MDC 14) für eine Fallpauschale eine Bewertungsrelation für die Beleghebamme in den Spalten 6 oder 7 nicht vorgegeben, so sind die Bewertungsrelationen der Spalte 5 maßgeblich."

    So geht es aber nicht.

    Tatsache ist doch, dass es nun nur noch genau 3 DRGs mit Relativgewichten für Abteilungstyp 5 gibt, nämlich die O60A, B und C. Bei den anderen würden wir entweder wie eine HA vergütet, das wäre zu hoch, oder wie eine Belegabteilung mit Belegarzt, Beleghebamme *und* Beleganästhesist, das wäre zu niedrig.

    Da unser Haus *keinen* Belegan*ästhesisten* hat, müssen wir, egal was da oben steht, für alle anderen DRGs die Entgelte Spalte 4 der Anlage 1 b) KFPV abrechnen. Alles andere gibt doch keinen Sinn. Und so erwartet es auch die Kasse von uns. Bisher jedenfalls.

    Nochmal: Was ist mit unseren Gyn-Fällen aus MDC 13, was ist mit unseren GebHilfe-Fällen aus MDC 14 für die jeweils keine BR in Spalte 6 der Anlage 1 b) KFPV steht?

    Antwort: Es müssen die Entgelte aus Spalte 4 der Anlage 1 b) KFPV abgerechnet werden.

    Nur dies entspricht den Kalkulationsvorgaben. S. auch Abschlußbericht 2004 INEK Bd.1 S. 49 und KalkHb S. 18.

    s. a. http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…st&postid=13728

    Gruß

    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Forum,

    ich möchte noch eine Frage anfügen:

    Gibt es irgendwo eine eindeutige Regelung für mein Problem?

    (Der zitierte Absatz aus der KFPV 2004 betrifft im Grunde nur interne Verlegungen, mir geht es um die Abrechnung eines kompletten Falles unserer Gyn-GebH-Abteilung, §301-Abteilungstyp 5 für alle DRGs, bei denen die Spalte 6 der Anlage 1 Teil b leer ist).

    Frohe Weihnachtstage
    --
    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]