Beinverlängerung

  • 8) habe heute im Evaluationsbericht der Uni Münster für die Unfallchirurgie und Orthopädie was zu diesem Thema gefunden. Dort wird genau dieses Problem angesprochen, vor allem der Vorteil für die Kostenträger durch die deutlich niedrigeren Komplikationsraten (und zwar weit nach dem 30. Tag...). Vielleicht hilft das für die Argumentation einer konkreten zusätzlichen Finanzierung innerhalb einer Kasse weiter (downzuloaden auf der drg-research-Seite und dann unter I11Z).

    :rotate: so long Patricia:rotate:
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    Patklein

    Patklein

  • Hallo Claudia et al,

    über die Ratschläge von Herrn Bartkowski, mit der nicht ausgesprochenen Quintessenz, dass die Verlängerungsosteotomien eher in die Anlage 3 der KFPV-2004 (Fallpauschalenverordnung) gehört hätten, hinaus schlage ich Ihnen vor, die Abteilung daraufhin zu untersuchen, ob hier nicht eine Einzelleistungsabrechnung zukünftiger Fälle nach der leider nur für 2004 befristeten FPVBE-2004 (Fallpauschalenverordnung besondere Einrichtungen) möglich ist.

    Die andere Frage stellt sich, ob bei den KK´en vielleicht Verständnis dafür geweckt werden kann, dieses neue Verfahren sowieso extra zu vergüten, zumal der Verlängerungsnagel, wenn er sich bewähren sollte, vielleicht in der Lage sein wird, bei der oft jahrelangen nötigen Behandlung, die bisher extrem hohe (und somit teure) Komplikationsrate bei Beinverlängerungsosteotomien zu senken (s. hierzu: Winter, Th., Wolff, R; Bansky, G; Erfahrungsbericht über 31 wegen einer Deformität des Femurschaftes operierte Patienten; Unfallchirurgie 15 (1989) 295-302).

    Vielleicht hilft dies etwas weiter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin