Halo Kollegen,
zwischen Gänsebraten und Silvesterknallerei noch kurz 'ne Frage:
Gibt es schon Erfahrungen bezüglich der Reaktionen von Kostenträgern, wenn zur Berechnung der Gesamt-Verweildauer einer DRG der vorstationären Behandlungstages mitgezählt wird?
Mit anderen Worten: Hat der eine odere andere u.U. Probleme bekommen, wenn der vorstationäre Aufenthalt mit zur "Gesamtverweildauerberechnung" der abzurechnenden DRG hinzugezählt wurde; insbesondere dann, wenn man dadurch innerhalb der Verweildauergrenzen gelandet ist und so Abschläge vermieden hat (Thema untere Grenzverweildauer-Unterschreitung oder/oder Verlegungsabschläge)!!??
Beste Grüße und einen guten Rutsch.
Matthias Nacke
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