• Hallo Forum,

    ja natürlich wissen die KK davon, dass die KH Velegungen durch logistische Überlegungen motiviert veranlasst haben. Das war in den meisten Fällen nicht zu den Zielen der Kassen konterkarierend. Wie schon angedeutet, war die Verlegung i.d.R. versorgungsstufnbezogen von hoch nach niedrig. Da ließen die Dickschiffe die kleinen oft mitleben. War in der Gesamt-Addition die Höhe der Kosten niedriger, war dagegen nichts einzuwenden. Problematischer waren da schon die Fälle von Zusammenarbeit im Zusammenhang von Fallpauschalen nach der alten BPflV. Ich erinnere hier nur an die langwierigen Auseinandersetzungen mit Lahr/Baden.

    Das GMG folgt mit der Verschärfung der Voraussetzungen zur Verlegung lediglich der Notwendigkeit aus den DRG(Fallsplitting). Wir werden jedenfalls die Notwendigkeit genauestens überprüfen. Da reicht als Krücke die Maßnahme der AOK Thüringen meiner Ansicht nach nicht und greift zu kurz. Wie Herr Schaffert schon richtig sagt, werden die Kosten über die Angleichung der Basisfallwerte landesweit in gewisser Weise eingeebnet. Bei elektiven Behandlungen oder Ops sehe ich nicht ein, warum denn ein KH vor der eigentlichen Behandlung eingeschaltet werden muss. Wegen der Mindestmengen vielleicht, oder gar wg. eines gegenseitigen Lebenlassens zu Lasten der Versichertengemeinschaft?
    :no:

    Die Fahrkosten zur Reha werden in der medizinisch notwendigen Höhe übernommen. Also zumindest in Höhe öffentlicher Verkehrsmittel. Im Übirgen: Bei den Reha-Einrichtungen ist der Service-Gedanke schon in vielen Häusern längst umgesetzt, wie z.B. Abhol- und Fahrdienste zeigen. Also unsere Vorstände haben keinen Dienstwagen. Diese Möglichkeit scheidet aus. ;)

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

  • Hallo DR,

    Was haben sie denn plötzlich gegen die Mindestmengen. Erklärtes Ziel ist es doch, damit eine Qualitätsverbesserung für den Patienten zu erreichen (ist hier schon mal ausführlich diskutiert worden). Und somit wäre doch eine Verlegung in diesem Sinne auch eine zwingende, zumal, wenn sich die Anwendung der Mindestmengenregelung einmal Flächendeckend durchgesetzt hat. Für Gesundheitskassen also meiner Meinung nach völlig indiskutabel.
    --
    Liebe Grüße

    HR

    mfg

    Reeka

  • Hallo HR(Kürzel verwirrt mich etwas),

    das mit den Mindestmengen nehme ich jetzt `mal als Ironie. Aber im Ernst:

    Glauben Sie wirklich, dass forcierte Belegung, gerade bei planbaren Sachen, irgend einen Qualitätsgewinn nach sich zieht?

    Glauben Sie wirklich, dass die Versichertengemeinschaft für solche Hütchenspielertricks, denn nichts anderes sind diese Fallsplittings, die möglicherweise die Belegungszahl aufblähen und Geld einfahren, gerade stehen soll?

    Gruß

    Dieter R
    MA einer KK

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

  • Hallo Herr Dieter R.

    In der Autorenkurzbeschreibung fanden und finden Sie schon mal meinen Nachnahmen, der Vorname ist H. Ich hatte auch meine Schwierigkeiten mit "DR" . Aber jetzt wo ich weiß, dass Sie Dieter R. heißen...

    Aber mal im Ernst: Selbstverständlich meinte ich das mit den Mindestmengen ironisch, weil ich der festen Überzeugung bin, dass man mit Mindestmengenregelungen keine Qualitätsverbesserungen erreichen kann, es sei denn sie setzen die Marge so tief an, dass kaum ein Haus herrausfällt (wenn ich so rede, denke ich immer an die generelle, flächendeckende Einführung, und nicht an die Sonderfälle wie Transplantationen), weil sich handwerkliches Geschick und Begeisterung für die eigene Arbeit eben nicht in hohen Fallzahlen ausdrückt, wenn die Infrastruktur dafür nicht gegeben ist. Fließbandarbeit ist per se noch kein Kriterium für Qualität. Die Qualität der geleisteten Arbeit hängt an so vielen Faktoren (Arbeitsbedingungen etc), da mutet eine Forderung nach Mindestmengen wie ein Schlach ins Gesicht an, oder wie eine Fordeung danach, kleinen Häusern das Leistungsspektum zu beschneiden.

    Zur Unterbindung der "Fallsplittings", wie Sie sie meinen, sind genügend Schranken im System eingebaut, wie Regelungen zu Verweildauern und Wiederaufnahmen. Wobei ich glaube, dass hier aus Angst vor Hütchenspielertricks gelinde gesagt überreagiert worden ist, wenn nicht sogar eine ganz andere Intention dahintersteckt.

    Verlegungen nach der Mittleren Grenzverweildauer ... ... ,da gebe ich Ihnen Recht, auch wenn Sie das so gar nicht gesagt haben.

    Elektive Aufnahmen, die dann verlegt werden, bevor interveniert wurde (so interpretiere ich Ihre Sätze jedenfalls), dürften nun wirklich ein verschwindend geringer Teil sein, und nur dann zustandekommen, wenn das aufnehmende KH nach Untersuchung merkt, dass dieser Patient doch eine Nr. zu groß ist, oder Komplikationen auftauchen, so dass eine adäquate Versorgung in dieser Einrichtung nicht mehr gewährleistet ist. Verlegung also zum Wohle des Patienten und somit medizinisch zwingend.

    Für Handhabungen von Regelungen zu Erstattung von Transportkosten, glaube ich, sollte man auf dem Boden bleiben, sonst schluckt der steigende Verwaltungsaufwand eventuelle Ersparnisse. Also ganz im Interesse der Versichertengemeinschaft. Mit den Aussagen der AOK in Thüringen könnte ich also leben.
    --
    Liebe Grüße

    HR

    mfg

    Reeka