Hallo Forum,
ja natürlich wissen die KK davon, dass die KH Velegungen durch logistische Überlegungen motiviert veranlasst haben. Das war in den meisten Fällen nicht zu den Zielen der Kassen konterkarierend. Wie schon angedeutet, war die Verlegung i.d.R. versorgungsstufnbezogen von hoch nach niedrig. Da ließen die Dickschiffe die kleinen oft mitleben. War in der Gesamt-Addition die Höhe der Kosten niedriger, war dagegen nichts einzuwenden. Problematischer waren da schon die Fälle von Zusammenarbeit im Zusammenhang von Fallpauschalen nach der alten BPflV. Ich erinnere hier nur an die langwierigen Auseinandersetzungen mit Lahr/Baden.
Das GMG folgt mit der Verschärfung der Voraussetzungen zur Verlegung lediglich der Notwendigkeit aus den DRG(Fallsplitting). Wir werden jedenfalls die Notwendigkeit genauestens überprüfen. Da reicht als Krücke die Maßnahme der AOK Thüringen meiner Ansicht nach nicht und greift zu kurz. Wie Herr Schaffert schon richtig sagt, werden die Kosten über die Angleichung der Basisfallwerte landesweit in gewisser Weise eingeebnet. Bei elektiven Behandlungen oder Ops sehe ich nicht ein, warum denn ein KH vor der eigentlichen Behandlung eingeschaltet werden muss. Wegen der Mindestmengen vielleicht, oder gar wg. eines gegenseitigen Lebenlassens zu Lasten der Versichertengemeinschaft?
:no:
Die Fahrkosten zur Reha werden in der medizinisch notwendigen Höhe übernommen. Also zumindest in Höhe öffentlicher Verkehrsmittel. Im Übirgen: Bei den Reha-Einrichtungen ist der Service-Gedanke schon in vielen Häusern längst umgesetzt, wie z.B. Abhol- und Fahrdienste zeigen. Also unsere Vorstände haben keinen Dienstwagen. Diese Möglichkeit scheidet aus.