Abrechnung einer autologen Chondrocyten-Transplantation (ACT)?

  • Hallo liebe Mitglieder,

    zur Abrechnung auf DRG-Basis halte ich folgende Alternativen für denkbar:

    1. Beide Eingriffe und der stationäre Aufenthalt werden durch nur eine DRG (I18Z) abgedeckt; das ergäbe bei einem Relativgewicht 0,854 und einer Baserate EURO 3.700,- ein Entgelt von EURO 3.159,80.

    2. für die beiden Eingriffe, die ja zwei KH-Aufenthalten entsprechen, wird jeweils einmal I18Z abgerechnet; das ergäbe dann das doppelte Entgelt der ersten Alternative: EURO 6.319,60,-

    3. für den ersten Eingriff wird I18Z abgerechnet, beim zweiten Eingriff wird neben der ACT noch eine Knochentransplantation durchgeführt und mit I08C abgerechnet (Rel.-Gewicht 1,843xBaserate EURO 3.700,- = Entgelt EURO 6819,00), was insgesamt ein Entgelt von EURO 3.159,80 + EURO 6819,00 = EURO 9.978,90 erbringen würde.

    Welche Abrechnung ist richtig bzw. was würdet Ihr empfehlen?
    Vielen Dank für die Hilfe,
    Kasandra

  • Hallo Kasandra,

    wie werden die Diagnosen und Prozeduren kodiert? Warum ist - regelhaft - eine Knochen Transplantation erforderlich (Die nicht Matrixgekoppelte ACT ist ja von der Intaktheit des subchondralen Knochens abhängig - sag man )? Wie lange ist der jeweilige stationäre Aufenthalt?
    Vorab schon mal die Leistung der 1. stationäre Aufenthalt könnte prinzipiell durch eine ambulante Versorgung erbracht werden (Fehlbelegung ?), es sei denn es wird mehr gemacht als die Knorpelentnahme.
    Benötige noch die angaben, denn ich finde keinen guten Prozeduren-Codes.


    Gruß M. Schnabel