Rationaler Verweildauerkatalog

  • Liebe verwaiste AEP-Gemeinde,
    vielen Dank an Herrn Sommerhäuser zum aktuellen Link. Da im Thread DRG Forum immer wieder das Thema §301 Datenübermittlung usw. Thema ist habe ich einige Kommentare der Verfasser o.g.Berichtes hier noch einmal hervorgehoben:

    Ass.jur.Dr.rer.publ.Ingo Heberlein,Mag.rer.publ. Geschäftsführer MDK Schleswig-Holstein im Geleitwort:

    Selbst im Fall der Preisfinanzierung durch Fallpauschalen kann die Dauer des Aufenthaltes von Bedeutung sein. Die Durchführung und Auswertung der Modellvorhaben nach Paragraph 275 a SGB V hat ergeben, daß mit einem erheblichen Umfang an Fehlbelegung zu rechnen ist. Dies hat Fachkreise nicht überrascht. Die erheblich unter Kostendruck stehenden Krankenkassen wollen jetzt genauer noch als bisher prüfen. Schon aus kapazitativen Gründen kann dabei nicht der Weg einer eingehenden Beurteilung jedes Einzelfalles beschritten werden, womöglich durch Besuch eines Prüfarztes im Krankenhaus. Es ist nicht üblich, dass derart große Umsätze wie die der Krankenkassen mit den Krankenhäusern allein auf der Basis des Vertrauens in den Leistungserbringer erfolgen. Besser ist, gemeinsam akzeptierte Grundlagen zu haben, nach welchen Kriterien die Angemessenheit von Verweildauern zu prüfen ist. Grundlage sind Daten zur Krankenhausverweildauer, die im Zusammenhang mit der leider aufgehobenen Pflegepersonalregelung erhoben wurden. Zum ersten Mal wird damit einer breiteren Öffentlichkeit deutlich gemacht, welch wertvollen Datenschatz diemit der Pflegepersonalregelung erhobenen Daten darstellen.

    Prof. Dr.med. Bernt-Peter Robra und Dr.rer.nat. Enno Swart im Vorwort:
    Hinter einer einzelnen Diagnose können sich unterschiedlich ausgeprägte Krankheitsbilder und/oder unterschiedliche Komorbiditätsmuster verbergen. Nicht immer sind Haupt- und Nebendiagnosen eindeutig zu differenzieren. Es bestehen somit Einschränkungen der Validität und der Vergleichbarkeit diagnosebezogener Angaben. Dies ist allerdings kein Argument dagegen ,derartige Daten transparent zu machen und zurückzumelden - außerdem bestehen gesetzliche Vorgaben bezüglich de Datenübermittlung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern. Die Krankenhäuser haben daher ein starkes Eigeninteresse an einer kontinuierlichen Verbesserung der Datenqualität. Eine Weiterentwicklung des Verweildauerkatalogs könnte im übrigen darin bestehen, Verweildauerverteilungen bei häufig auftretenden Diagnosekombinationen darzustellen.
    Der vorgelegte Verweildauerkatalog ist insoweit eine Dienstleistung des MDK in Richtung auf ein vergleichendes Krankenhaus "Benchmarking" und die Orientierung an der "besten Versorgungspraxis".

    Dr. med. Karl D. Vitt
    Darüber hinaus manifestiert sich der eigentliche Wert einer solchen Untersuchung erst in der Auflage von Folgestudien mit vergleichbarem Ansatz. Denkbar und wünschenswert ist hier die regionale und überregionale kassenartenübergreifende Nutzung der Daten gem. Par. 301 SGB V. Damit wäre beispielsweise nicht nur eine Verweildauerverkürzung für eine bestimmte Diagnose zu konstatieren, die Betrachtung der Verweildauerverteilung würde zu einer Aussage befähigen, welches Segment hauptsächlich für diese Entwicklung verantwortlich ist.

    Ich denke diese Vorworte geben einen Einblick, was mit der zukünftigen Datenflut an die Kassen passiert.

    Kurt mies

    Kurt Mies