ZE01 - Hämodialyse

  • Tach zusammen,

    kennt jemand eine halbwegs verbindliche Einschätzung, in welchen Fällen das ZE01 abrechenbar sein soll? Will meinen: Bis dato war es so, daß die interkurrenten Hämodialysen bei chronisch kranken Patienten separat abgerechnet wurden, nach den Regularien des ZE01 kann die HD nur dann nicht nach dem bundeseinheitlichen Satz abgerechnet werden, wenn eine nephrologische DRG getroffen wird (L60_ und Verwandte). Würde aber bedeuten, daß die HD auch dann als 8-854.0 das ZE01 triggert, wenn auf der Basis eines Nierenversagens, das nicht (!) die HD ist (Intensivpatienten), die Dialyse zum Einsatz kommt.
    Weiß jemand Rat?

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein