Mindestvoraussetzung für Abrechnung vom Patientenmonitoring ?

  • Liebe KollegInnen,

    unter den OPS-Ziffern 8.92- und 8.93- ist das Monitoring von Patienten kodifiziert. Unter den Hinweisen heißt es, dass dieses Positionen nur für "intensivmedizinische Patienten" anzugeben sind. Wir haben keine klassische Intensivstation, jedoch mit erhöhtem Personalaufwand einzelne "Überwachungsbetten", die räumlich abgegrenzt sind und in denen Patienten auch ein entsprechendes Monitoring und eine engmaschige Kontrolle und Überwachung durch Ärzte/Ärztinnen und Pflegekräfte erfahren.

    Ist zur Abrechnung dieser Ziffern als Mindestvoraussetzung tatsächlich eine "Intensivstation" erforderlich oder reicht unsere Strukturqualität aus. Die Dokumentation des zusätzlichen Aufwands ist übrigens kaum vom MDK angreifbar.

    Anders gefragt: welche Mindestvoraussetzungen müssen zur Abrechnung erfüllt sein, ggf. wo sind diese nachlesbar ?

    Danke und Gruß
    Popp

    • Offizieller Beitrag

    Bitte schauen Sie mal hier.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau