1. Tag Abschlag = 1 vs. 1 Belegungstag

  • Liebes Forum,

    bezüglich der unteren Grenzverweildauern bzw. des 1. Tages mit Abschlag verstehe ich bei einigen DRGs folgendes nicht:
    Beispiel G67B Ösophagitis, Gastroenteritis und verschiedene Erkrankungen der Verdauungsorgane ohne komplexe Diagnose, Kostengew. 0,423, 1. Tag mit Abschlag = 1, Bewertungsrelation pro Tag: 0,207.
    G67C Ösophagitis, Gastroenteritis und verschiedene Erkrankungen der Verdauungsorgane, ein Belegungstag, Kostengew. 0,172.

    Der erste Tag mit Abschlag = 1 ist doch das gleiche wie ein Belegungstag, oder stehe ich da auf dem Schlauch? ?(

    Der Grouper gibt meiner Vermutung recht: Gruppiere ich mit Aufnahmetag z.B. 1.1., Entlasstag 2.1. (= 1 Belegungstag, da der Entlasstag ja nicht mitzählt) komme ich in die G67C. Bei Aufnahme 1.1. und Entlassung 3.1. (= 2 Belegungstage) komme ich in die G67B mit vollem Kostengewicht. Die Möglichkeit, dass bei der G67B ein Abschlag fällig wird, gibt es somit gar nicht! 8o Wobei das Kostengewicht mit einem Abschlag von 0,207 bei einem Belegungstag mit verbleibenden 0,216 deutlich höher wäre als 0,172 bei G67C.;(

    Das gleiche gilt für mehrere andere DRGs, z.B. E69B+C, H63C+D, K62A+B, V60B+C... :(

    Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar!

    Herzliche Grüße aus Heidelberg
    Edit Stroganoff