Hallo,
wieder einmal das Thema Wiederaufnahme.
Wir befinden uns im Jahr 2003.
Pat. erscheint mit Krampfanfall am 23.12. und verläßt das KH am 24.12.
DRG: B76B mit Abschlag wegen UGVD
Pat. erscheint wieder mit Krampfanfall am 28.12. (innerhalb der OGVD) und wird darauf am 29.12. in die Neurologie verlegt.
DRG: wurde bereits mit dem ersten Aufenthalt erfasst.
Erstelle aber eine Rückforderung für den Abschlag beim 1. Aufenthalt, da ich mit dem 2. Aufenthalt über die UGVD komme.
Muss ich zuätzlich noch den den Verlegungsabschlag einbeziehen?
Kann mir dazu evtl. jemand die entprechenden Gesetzestext nennen?
Danke für Eure Infos
Pöfi