Wiederaufnahme mit anschließender Verlegung

  • Hallo,

    wieder einmal das Thema Wiederaufnahme.

    Wir befinden uns im Jahr 2003.

    Pat. erscheint mit Krampfanfall am 23.12. und verläßt das KH am 24.12.
    DRG: B76B mit Abschlag wegen UGVD

    Pat. erscheint wieder mit Krampfanfall am 28.12. (innerhalb der OGVD) und wird darauf am 29.12. in die Neurologie verlegt.
    DRG: wurde bereits mit dem ersten Aufenthalt erfasst.
    Erstelle aber eine Rückforderung für den Abschlag beim 1. Aufenthalt, da ich mit dem 2. Aufenthalt über die UGVD komme.

    Muss ich zuätzlich noch den den Verlegungsabschlag einbeziehen?
    Kann mir dazu evtl. jemand die entprechenden Gesetzestext nennen?

    Danke für Eure Infos

    Pöfi

  • Schönen guten Tag Pöfi!

    Da der Fall aus 2003 stammt, giltdie Wiederaufnahmeregelung nur bei "Komplikationen im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung". Dies lag aber meines Erachtens hier nicht vor, sondern es handelt sich um ein Rezidiv. Somit wären zwei Fälle (der erste mit Abschlag UGVD, der zweite mit Abschlag Verlegung) zu berechnen.

    Wenn Sie die Fälle zusammenziehen wollen, dann betrachten Sie einfach die Fälle so, als wäre es ein durchgehender Fall vom 23.12 bis 29.12, d.h. sie dürfen den Abschlag UGVD zurückfordern und müssen den Abschlag Verlegung berechnen.

    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]