Hallo, Forum
Habe eine Frage, auch auf die Gefahr hin, dass das Problem in den verschiedenen Boards längst hinreichend diskutiert worden ist-ich habe auf meine spezielle Frage keine Antwort gefunden:
1. Fall 30.12.2003 - 04.01.2004 J08B
2. Fall Wiederaufnahme (wegen Komplikation) innerhalb der oGvD der J08B aus KFPV 2003, nach KFPV 2004 auch in J08B eingruppiert.
der MDK mahnt eine Fallzusammenführung an, wie verhält es sich nun mit der Neueinstufung. Nach MDK-Meinung sind Diagn. und Prozed. des zweiten Falles nicht zu berücksichtigen, obwohl doch in 2004 aufgenommen. Bin etwas verunsichert...
AnMa