Hallo,
die KK weist uns im $301 darauf hin, dass der Verlegungsabschlag (bei Unterschreiten der mVD bei Pat. aus anderem Haus) nicht zum Tragen kommt, wenn Pat. verstorben ist. Stimmt das?
Gruß
CB
Verlegungsabschlag, Pat. verstorben
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Schönen guten Tag cb!
Eine eindeutige Antwort: Das kommt darauf an!
Grundsätzlich spielt beim Verlegungsabschlag bei zuverlegten Patienten nur die Frage \"MVD erreicht oder nicht?\" eine Rolle, und nicht die Art der \"Entlassung\".
Es gibt aber DRGs, die nur angesteuert werden, wenn der Patient verstorben ist (z.B. B70D: Apoplexie, verstorben < 4 Tage nach Aufnahme), die von der Verlegungsregelung ausgeschlossen sind.
Vielleicht meint die Kasse, dass der Fall in eine solche DRG gehört.
Schönen Tag noch,
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Übrigens...
Zitat
Original von cb:
[f3]$301 [/f3]Ja, ja, es geht doch immer nur ums Geld... :d_zwinker:
Schönen Tag noch
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
zur Ergänzung:
Verlegungs-Fallpauschalen 2004DRG Bezeichnung
B70D Apoplexie, verstorben < 4 Tage nach Aufnahme
P01Z Neugeborenes, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme mit signifikanter OR- Prozedur
P60A Neugeborenes, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme ohne signifikante OR-Pr.
P60B Neugeborenes, verlegt < 5 Tage nach Aufnahme ohne signifikante OR-PR. (Mindestverweildauer 24 Stunden für KH, in dem die Geburt stattfand)
P61C Neugeborenes, Aufnahmegewicht < 750 g; verstorben < 29 Tage nach Aufnahme
P62C Neugeborenes, Aufnahmegewicht 750-999 g; verstorben < 29 Tage nach Aufnahme
T60D Sepsis, verstorben < 8 Tage nach Aufnahme
W60Z Polytrauma, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme -
Zu dem Zitat von Herrn Schaffert:
ok, bei der § Taste vertue ich mich jedesmal. Muss wohl die Priorität des
$ bei mir schon eingespeichert sein ;-))).
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß
CB