Liebes Forum,
gibt es keine offenen Tuberkulosen mehr ?... (wir haben so 1-2 Dutzend)
Bei der Verschlüsselung führt die A15 zur DRG E62C mit einem RG von 0,89 (geschätzte Verweildauerentgeltung 4-5 Tage).
Das Gesundheitsamt verweist auf eine Verweildauer von 3 Wochen mit Ausschluß des Nachweises von säurefesten Stäben (unser Spitzenreiter hatte 8 Wochen nachweisbare Stäbe). Meines Wissens ist die Fachgesellschaft auf Tauchstation gegangen, international werden offene Tuberkulosen nicht zwingend stationär behandelt.
Was nun?...
Behandeln ohne Aussicht auf Entgelt der Kosten ?
Entlassen mit Strafandrohung des Gesundheitsamtes ?
Übernahme der Kosten durch das Gesundheitsamt ?
§30 des Infektionsschutzgesetzes spricht von einer Kann-Regelung einer stationären Aufnahme, aber auch unter Freunden...die Keime sind im Einzelfall auch nach 3 Wochen noch infektiös.
Wird die Tuberkulose in Australien außerhalb des DRG entgolten, haben Lungenfachkliniken eine Sonderentgeltregelung?
Ich bin doch etwas befremdet
Grüße Poschmann