Deutlich besinnlichere Töne werden nun endlich auch von der DKG angeschlagen:
http://www.dkgev.de/pub/newpdf/d01_2002.pdf
Endlich scheint auch in der DKG differenziertes know-how die bisherigen an Polemik grenzenden Äußerungen verstummen zu lassen.
Frau Dr. Schlottmann liefert hier eine sehr fundierte Analyse der Schwachstellen des (australischen) DRG-Systems.
Wäre dieses Wissen bereits in die Definition des OPS V.2.1 eingeflossen, könnte man sich die Erfassung derzeit eindeutig unsinniger OPS-Codes sparen (die in Zukunft sowieso wieder hinfällig sein werden).
mfG
Christoph Hirschberg