Staginguntersuchungen

  • Hallo liebes Forum,

    mein Chef führt bei seinen Privatpat. regelmäßig ein vorstationäres Staging durch.
    Nun ist meine Frage: ist bei Pat. die noch als adjuvante Therapie z.B.Tamoxifenen bekommen (im Schnitt ja noch 5 Jahre nach Diagnose)die HD: C50.X ( also das Karziom ) oder die Z85. zu verschlüsseln???
    Gilt hier die Tam-Therapie als noch laufende Behandlung oder nicht???

    Und was ist mit Pat. bei denen ein Staging stationär durchgeführt wird, aber bei Entlassung noch nicht klar ist, ob sie ein Rezidiv haben oder nicht?

    Kann mir bitte jemand helfen??? ?(

    Danke Blue

  • Hallo Forum, Hallo Blue,

    Zitat


    Und was ist mit Pat. bei denen ein Staging stationär durchgeführt wird, aber bei Entlassung noch nicht klar ist, ob sie ein Rezidiv haben oder nicht?

    Hierzu die folgende Antwort / Zitat der Deutschen Kodierrichtlinien:

    Zitat


    DKR 2004 - Kodierrichtlinie DKR 0201b:

    ---- SCHNIPP ---- SCHNAPP ----

    Wird ein Patient zum Staging aufgenommen, ist der Primärtumor als Hauptdiagnose anzugeben.

    ---- SCHNIPP ---- SCHNAPP ----

    D.h. egal ob bei einem stationärem Staging ein Rezidiv diagnostiziert wird oder nicht - der Primärtumor der Anlaß für das Staging ist wird als HD kodiert.

    Zur Frage der Kodierung bei laufender TAM-Therapie:

    Bei TAM-Gabe in der adiuvanten Situation würde ich trotzdem den Primärtumor (C50.-) und nicht einen Kode aus Z85 kodieren. TAM gehört in diesem Fall zur Primärtherapie (Folgebehandlung). S. hierzu auch d. oben zitierte Kodierrichtlinie.

    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Ziebart

  • Hallo Blue, hallo Herr Ziebart,

    es ist zu unterscheiden, ob es sich bei den von Ihnen angesprochenen Fällen um ein Staging im eigentlichen Sinn (Erstauftreten des Tumors) oder eine Nachsorgeuntersuchung z. A. von Metastasen handelt.

    Bei letzterem wäre – falls weder Rezidiv noch Metastasen nachweisbar sind – Z08.- als HD und Z85.- als ND zu kodieren. So würde ich auch kodieren, wenn zum Zeitpunkt der Entlassung noch nicht sicher ist, ob ein Rezidiv vorliegt.

    [mark=silver]0209a Malignom in der Eigenanamnese
    ...
    Nachuntersuchungen bei Patienten mit Malignom in der Eigenanamnese
    Kodes der Kategorie Z08.– Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung sind als Hauptdiagnose nur dann zuzuweisen, wenn ein Patient zur Nachuntersuchung eines Malignoms aufgenommen wurde und kein Tumor mehr nachweisbar ist. Als Nebendiagnose ist der passende Kode aus Kategorie Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese anzugeben.
    ...[/mark]
    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Blue, Hallo Herr Balling,

    Sie haben natürlich vollkommen Recht für den Fall, daß mit dem Begriff \"Staging-Untersuchung\" eigentlich eine Nachsorgeuntersuchung gemeint ist.

    Unter \"Staging\" verstehe ich jedoch eine tumorspezifische Untersuchung

    1. zur Planung weiterer spezifischer Therapie (z.B. nach Erstdiagnose)

    oder

    2. zur Erfolgskontrolle einer durchgeführten Therapie (\"Re-Staging\")

    In diesen Fällen wäre der Primärtumor als HD anzugeben. Sonst wäre selbstverständlich so zu kodieren, wie Sie es angegeben haben.

    In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzend zum Zitat meines ersten Beitrages zu diesem Thema auf das Beispiel 5 der DKR 0201b verweisen:

    Zitat


    Beispiel 5
    Ein Patient wird zum Staging eines Morbus Hodgkin (lymphozytenreiche Form) nach vorangegangener Chemotherapie stationär aufgenommen.

    Hauptdiagnose: C81.0 Hodgkin-Krankheit, lymphozytenreiche Form

    Dieses Beispiel beschreibt den von mir oben erwähnten 2. Fall eines Re-Stagings. Man beachte, daß die HD hier nicht vom Ausgang der Staging-Untersuchung abhängig ist. D.h. selbst wenn hier kein Tumor mehr Nachweisbar wäre bliebe der Primärtumor die HD.

    MfG

    M. Ziebart

  • Hallo,

    solange die Behandlung einer malignen Erkrankung
    nicht abgeschlossen ist (und sei es eine adjuvante
    Behandlung) ist die maligne Erkrankung die HD, wenn
    der stat. Aufnahmeanlass diese war.
    Gruß
    Ordu