Liebes Forum,
die Frage nach der Kodierung poststationärer Leistungen und der Berücksichtigung im Groupingprozeß ist geklärt!! Klammheimlich und ohne Aufhebens hat das BMGS ihre \"Leitsätze zur Wiederaufnahmeregelung nach §2 KFPV in einem Punkt (nämlich genau dem strittigen) geändert. Unter Punkt 8 wird festgehalten, was mit den poststationären Leistungen erfolgt. Hier wird jetzt in der neuen Version vom 8.6.04 genau das Gegenteil von dem behauptet, was im November 2003 noch galt. Da sollen die 301´ler, EDV-Firmen, KK und wir KH noch mitkommen... Sei´s drum, es scheint damit geklärt. Jetzt müssen nur noch der 301er und die KIS-Hersteller agieren..Ach ja, für die, die sich den Text nicht durchlesen wollen: Die Prozeduren werden kodiert und im Grouping berücksichtigt.
Mit dieser guten schlechten Nachricht aus Lüneburg.
A.Chandra