Hallo,
wir haben folgendes Kodierproblem:
ein Patient wurde ambulant adenotomiert. Nach dieser Op kam es zu einer Blutung aus dem Nasenrachen, weshalb der Patient stat. aufgenommen wurde. Wir haben wie folgt kodiert:
T81.0 Blutung als Hauptdiagnose (da sie u.E. ursächlich für die stat. Aufnahme war)
J35.2 Hypertrophie der Rachenmandeln als Nebendiagnose
H65.3 Chron. muköse Otitis als weitere Nebendiagnose
Die Kasse ist der Meinung, daß nicht korrekt verschlüsselt wurde. Bei dieser Fallkonstellation wäre der Fall mit der DRG zu vergüten, welche mit dem ursächlichen Grund der Behandlung des Patienten zusammenhängt, nämlich die Durchführung der AT. Die Blutung wäre dann demzufolge die ND, die ambulante Op ist nicht gesondert abzurechnen.
Also: J35.2 Hauptdiagnose
T81.0 Nebendiagnose
Hat die Kasse recht oder gilt hier die Definition der HD im DRG-Sinne ?
Vielen Dank für Eure Hinweise und freundliche Grüße von kd.