:d_gutefrage: :d_gutefrage: Hallo Forum Wer kann mir sagen, in welchen Bundesländern der Qualitätsbericht nach §137 Pflicht ist. Uns interessiert Bayern, NRW und Hamburg.
Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichtes für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser
Präambel Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch sieht in § 137 vor, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie der Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser einheitlich für alle Patienten vereinbaren. In § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V ist vorgegeben, dass insbesondere Inhalt und Umfang eines im Abstand von zwei Jahren zu veröffentlichenden strukturierten Qualitätsberichts in einer Vereinbarung auf Bundesebene zu regeln sind.