Einstellung auf Falithrom/Marcumar

  • Hallo,

    über die D68.3 wurde ja schon mehrfach diskutiert. :sterne:

    Wie stellt es sich dar, wenn ein Patient im gegenwärtigen Krankenhausaufenthalt neu auf Falithrom®/Marcumar® eingestellt wird?

    Es ist weder eine Dauertherapie aus der Eigenanamnese (Z92.1) - denn er hatte das ja noch nie, noch ist es eine manifeste Blutung.

    Um den Unterschied und erheblichen Mehraufwand gegenüber einem Vorgehen ohne diese Therapie (Aufenthaltsdauer verkürzt sich, Schweregrad der Erkrankung ist niedriger, Labor- und Medikamentenkosten sind geringer) in den Fällen (z.B. Lungenembolie, Vorhofflimmern) herauszuarbeiten, wurde nun vorgeschlagen, die

    Hämorrhagische Diathese (d.h. Veranlagung zur Hämorrhagie) zu verschlüsseln.

    Diese hat ja auch den Code D68.3 - und ist nicht identisch mit der manifesten Blutung. Die manifeste Blutung ist zwar ein Inclusivum zur Diathese - aber nicht umgekehrt.
    Daher hat D68.3 hier eine Bedeutung. Sonst kriegt man die leichten Fälle von den schweren ja auch nicht getrennt im DRG-System.

    Oder wie handhabt Ihr das?

    Gruß

    Björn

  • Hallo, Herr Mehlhorn

    wenn keine Blutung vorliegt, würde ich ausschließlich diejenige Krankheit verschlüsseln, die zur Falithromeinstellung führt.
    Hatte übrigens gestern ein \"interessantes Gespräch\" mit dem MDK. Man erklärte mir, dass die Fortführung einer ambulant begonnenen Cumarintherapie bei Absoluta im KH lediglich eine prophylaktische Massnahme darstellt, daher würde die I48.- nur anerkannt, wenn eine Neueinstellung auf Falithrom erfolgt.Dies wäre m.E., wenn man der Einstellung des MDK folgen würde, zwar dann auch nur Prophylaxe, aber was soll´s...

    Wünsche allen ein schönes Wochenende :sonne:
    AnMa

  • Hallo,

    wenn die I48.- einen diagnostischen, therapeutischen oder pflegerischen Mehraufwand macht, darf man sie nicht uncodiert lassen. Das fordern ja die DKR von uns.

    Problem an der D68.3 ist, daß es Fälle von \"Grundkrankheit\" gibt, bei der keine Falithromisierung notwendig ist (also leichte Fälle) und solche mit Falitrhomisierung (schwere Fälle).

    Und gerade diese beiden unterschiedlichen Ausprägungen (leichter vs. schwerer Verlauf) soll doch durch das DRG-System berücksichtigt werden (wenn ich das dann richtig verstanden habe).

    Wie soll ich denn sonst die verschiedenen Ausprägungen (Labor, Liegetage etc.) unterschiedlich codieren?

    Gruß

    Björn