Hallo,
über die D68.3 wurde ja schon mehrfach diskutiert. :sterne:
Wie stellt es sich dar, wenn ein Patient im gegenwärtigen Krankenhausaufenthalt neu auf Falithrom®/Marcumar® eingestellt wird?
Es ist weder eine Dauertherapie aus der Eigenanamnese (Z92.1) - denn er hatte das ja noch nie, noch ist es eine manifeste Blutung.
Um den Unterschied und erheblichen Mehraufwand gegenüber einem Vorgehen ohne diese Therapie (Aufenthaltsdauer verkürzt sich, Schweregrad der Erkrankung ist niedriger, Labor- und Medikamentenkosten sind geringer) in den Fällen (z.B. Lungenembolie, Vorhofflimmern) herauszuarbeiten, wurde nun vorgeschlagen, die
Hämorrhagische Diathese (d.h. Veranlagung zur Hämorrhagie) zu verschlüsseln.
Diese hat ja auch den Code D68.3 - und ist nicht identisch mit der manifesten Blutung. Die manifeste Blutung ist zwar ein Inclusivum zur Diathese - aber nicht umgekehrt.
Daher hat D68.3 hier eine Bedeutung. Sonst kriegt man die leichten Fälle von den schweren ja auch nicht getrennt im DRG-System.
Oder wie handhabt Ihr das?
Gruß
Björn