Guten Morgen,
vielleicht kann mir jemand hier Auskunft geben.....
Ich arbeite in einen reinem Privatkrankenhaus das bisher nach Bundespflegesatzverordnung abgerechnet hat. Zusätzlich zu Basis- und Abteilungssatz + Wahlleistung kamen bei unserer Rechnungsstellung die MwSt.
Nun meine Frage: Darf ich als Privates Unternehmen weiterhin die MwSt berechnen auch bei DRG Rechnungsstellung?
mfg Katrin