Leistungserfassung postop. im Intensivbereich

  • Eine Frage unserer Intensivmediziner:

    Um ihre notwendige postop. Präsenz und den Materialverbrauch zu dokumentieren ,geben unsere Intensivmediziner bei den Pat., die postop. zu ihnen verlegt werden das Monitoring, die kurzzeitige Beatmung und die Akutschmerzbehandlung mittels PDK in das KIS ein. Die Schmerzbehandlung läuft über mehrere Tage auch noch auf der peripheren Station mit täglich 2 maliger Visite, Änderung der Medikation, Verbandskontrolle und Kontrolle auf evtl. neurol. Ausfälle.Was ist nun richtig bei der Eingabe in das KIS? Gebe ich das Monitoring ein, es wird über den OP- Tag hinaus durchgeführt bis zur Rückverlegung.Wie gehen andere KK mit dieser Dokumentation um?

    Martina

  • Guten Abend Forum, guten Abend Martina,

    aus meiner Vergangenheit als Intensivmediziner kenne ich das Problem sehr wohl, daß diese Bereiche Probleme in der innerbetrieblichen Darstellung ihrer Leistungen haben und versuchen, über die genaue Dokumentation ihren Beitrag an der Gesamtbehandlung kenntlich zu machen. Prinzipiell ist gegen detaillierte Dokumentation nix zu sagen, man muß nur sehr aufpassen, daß man die DRG-bezogene Dokumentation nicht grundsätzlich versucht, zu einem Instrument zur innerbetrieblichen Leistungserfassung zu vergewaltigen. Das geht schief und gibt auch bei dem Rüstzeug, das es im OPS gibt, eine gewaltige Schieflage. Es gibt nur wenige, auch intensivmedizinische Leistungen, bei denen das reine \"Zählen\" einen brauchbaren Eindruck vermittelt (z.B. die Dialyseverfahren, die in 2004 ja auch für die 8-854.0 das ZE01 triggern). Dabei ist aber der Umfang der Leistung recht standardisiert und die :dkr: sind auch auch eindeutig: dieses Verfahren muß einmal pro Erbringung ins System. Das Monitoring kann einmal pro Fall kodiert werden und eignet sich damit - da keine Zeitabhängikeit besteht - zur Quantifizierung von Leistungen überhaupt nicht. Die Kodierung der Beatmung ist relativ präzise geregelt:

    \"Die Dauer der maschinellen Beatmung wird mit einem Kode aus 8-718 kodiert. Dabei ist zu beachten, dass eine intraoperative Beatmung nicht kodiert wird. Beginnt die Beatmung jedoch während der Operation und dauert insgesamt länger als 24 Stunden, so wird die gesamte
    Beatmungszeit mit einem Kode aus 8-718 kodiert. Bei wiederholter Beatmung sind die Zeiten zu addieren (siehe DKR 1001c Maschinelle Beatmung).\"

    Die Erfassung der Nachbeatmungszeiten unter 24 h ist nicht ganz unumstritten, da der Kode für die Prozedur regelhaft auch so etwas beinhaltet - siehe Beispiel:

    \"5-351.12 Mitralklappenersatz, offen chirurgisch, durch Xenotransplantat
    Dieser Kode enthält die präoperative Vorbereitung, die Anästhesie, die Lagerung, den Zugang, die eigentliche Operation, die Klappenprothese, ... , die Hautnaht sowie die übliche postoperative
    Versorgung ggf. mit Weiterführung der Beatmung bis zu einer Dauer von 24 Stunden.\"

    Wir erfassen im KIS allerdings auch kürzere Episoden, da die Kumulation der Zeiten bei Reintubation u.U. die Zeitgrenze von 24 h sprengt und die retrospektive Aufarbeitung keinem zuzumuten ist.

    Schmerzbehandlung postopertiv ist auch Bestandteil der Prozedurenverschlüsselung für die Operation (auch wenn es mich als Anästhesisten ärgern mag) aber:

    \"DKR 1806a: Nichtoperative Analgesieverfahren für akuten Schmerz sind anzugeben, wenn sie als alleinige (!!!)
    Maßnahme durchgeführt werden. Sie sind mit einem Kode aus 8-91 zu verschlüsseln, z.B.
    8-910 Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie\"

    Mal zum Schluß die Frage: Was soll es bringen, wenn grundsätzlich für alle Patienten diese Codes im System auftauchen. Ketzerisch würde ich sagen, daß man dann hinterher auch die Patienten zählen kann und behaupten, daß man im Jahr 2000 mal Monitoring, 1000 mal Nachbeatmung und 700 mal epidurale Infusion betrieben hat. :d_zwinker: Aber das wirft keinen so richtig nach vorne.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein