Kontrolluntersuchung bei unauffälligem Vorbefund

  • Hallo Forum !

    Ich tue mich immer wieder schwer, wenn es um stationäre Aufenthalte zur Diagnostik geht, diese am Ende jedoch keine Diagnose ergibt. Im Falle von Symptomen ist das relativ einfach, das Symptom ist dann die Diagnose. Was ist aber die Hauptdiagnose, wenn die Untersuchung aufgrund eines anamnestischen Risikos durchgeführt wird ?

    Konkreter Fall:

    Ein Neugeborenes einer drogenabhängigen Mutter wird stationär aufgenommen aufgrund der Drogenentzugssymptomatik. In der akuten Phase kommt es mehrfach zu Apnoen und Bradycardien, eine Schlafaufzeichnung vor Entlassung ist nicht auffällig. Dennoch wird das Kind aufgrund des durch den Drogenknsum der Mutter erhöhten risikos für eine schlafbezogene Atmungstörung mit einem Heimmonitor versorgt. Nach 2 Monaten geplante Polysomnografie-Kontrolle, ebenfalls ohne pathologischen Befund.

    Die G47.3 als HD kommt nicht in Betracht, da nicht nachgewiesen

    Die P04.4 (Schädigung des Feten und Neugeborenen durch Einnahme von abhängigkeitserzeugenden Arzneimitteln oder Drogen durch die Mutter) wäre inhaltlich m.E. am ehesten zutreffend, führt aber als NG-Diagnose in eine Fehler-DRG.

    Die Z87.8 (Sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Zustände in der Eigenanamnese) ist als HD nicht zulässig.

    Bleibt also nur die Z03.8 (Beobachtung bei Verdachtsfällen), oder ?

    H.-P. Hammerich

    Dr. Hans-Peter Hammerich
    Krankenhaus Porz am Rhein
    Kinderklinik