16. Juni 2004 um 11:57 #1 Liebe KollegInnen,die \"Gemeinsamen Empfehlungen zum Prüfverfahren nach § 17c KHG\" schließen derzeit (u. a.) noch die Psychiatrien aus. Wem ist bekannt, wann mit den angestrebten bereichsspezifischen Regelungen zu rechnen ist ?GrußPopp
16. Juni 2004 um 17:44 #2 Hallo Herr Popp,ich glaube, da gibt es derzeit noch nichts festes, ich hatte das Thema selbst mal angeschoben, Details dazu gibt es >>hier<< .