Beobachtung nach Arbeitsunfall

  • Hallo und Guten Morgen, liebes Forum

    Als neues Mitglied hier und heute meine Frage.
    Ich bin Mitarbeiterin bei einer Unfallkasse und für die Prüfung der DRG-Rechnungen zuständig.
    Ein Problem macht mir Kopfschmerzen.

    Patientin wird zur Überwachung einer Schädelprellung stationär aufgenommen.
    Therapie: Infusionsbehandlung, Kreislaufkontrolle, dosierte Aufstandsbelastung.
    Knöcherne Traumafolgen wurden ausgeschlossen, Pat. nach 2 Tagen entlassen.
    Meiner Meinung könnte der Fall mit S06.0 in die DRG B80Z fallen.
    Das Krankenhaus kodiert die HD Z04.3 und kommt zu der DRG X64B, da die Diagnose S06.0 zum Zeitpunkt der Entlassung ausgeschlossen wurde.
    Oder wäre als HD die S00.95 mit DRG J65B richtiger???
    Wer kann mir helfen, gibt es dazu Erfahrungen???
    Die HD Z04.3 könnte ja dann in diesen Fällen immer in Ansatz kommen.

    Viele Grüße und noch einen schönen Tag.

    Bitti

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    die Z04.3 wird in Ihrem Fall nicht HD. In der Einleitung des Kapitels XX! im ICD ließt man: ...Die Kategorien Z00-Z99 sind für Fälle vorgesehen, in denen Sachverhalte als \" Diagnosen \" oder \" Probleme \" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar sind.....

    In Ihrem Fall ist die Zuordnung zu einem anderen Schlüssel (Prellung/Comotio) möglich, somit scheidet Z04.3 aus.

    Abzuklären ist nun, ob eine Comotio vorlag (D-Bericht und weitere Unterlagen) oder eben nicht. Falls es dann eine Prellung war, wird diese HD. Wobei diese Diagnose bei den gesetzlichen Kassen in der Regel alle Sicherungen durchbrennen lässt und Fehlbelegung vorgeworfen wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau