Hallo und Guten Morgen, liebes Forum
Als neues Mitglied hier und heute meine Frage.
Ich bin Mitarbeiterin bei einer Unfallkasse und für die Prüfung der DRG-Rechnungen zuständig.
Ein Problem macht mir Kopfschmerzen.
Patientin wird zur Überwachung einer Schädelprellung stationär aufgenommen.
Therapie: Infusionsbehandlung, Kreislaufkontrolle, dosierte Aufstandsbelastung.
Knöcherne Traumafolgen wurden ausgeschlossen, Pat. nach 2 Tagen entlassen.
Meiner Meinung könnte der Fall mit S06.0 in die DRG B80Z fallen.
Das Krankenhaus kodiert die HD Z04.3 und kommt zu der DRG X64B, da die Diagnose S06.0 zum Zeitpunkt der Entlassung ausgeschlossen wurde.
Oder wäre als HD die S00.95 mit DRG J65B richtiger???
Wer kann mir helfen, gibt es dazu Erfahrungen???
Die HD Z04.3 könnte ja dann in diesen Fällen immer in Ansatz kommen.
Viele Grüße und noch einen schönen Tag.
Bitti