• Hallo,

    ein Patient bekommt wegen rezidivierender TIAs aufgrund von Phospholipid-Auto-Antikörpern immer wieder eine Stoßtherapie mit IV-Immunsuppressiva/Zytostatika im Krankenhaus.

    Gleichzeitig wird ein mnestisches Defizit nach Hirninfarkt behandelt und therapiert.

    Die Kassen machen nun die F06.7/I69.3 streitig, genauso wie die Angabe der TIAs.


    Natürlich hat er derzeit keine TIAs - genausowenig wie ein Hypertoniker derzeit keinen hohen Blutdruck hat oder ein Diabetiker derzeit keinen hohen Blutzucker oder ein Anämiepatient derzeit keinen niedrigen Hb-Spiegel.
    Aber die TIAs sind doch der Grund der Behandlung und müssen m.E. codiert werden - wenn die Antikörper ohne diese gravierende Bedrohung (immer wieder TIAs) vorliegen würden, würden wir doch nicht so einen Zauber veranstalten (der den Patienten ja auch gefährden kann).
    Sie haben ja eine therapeutische relevanz - nämlich den MEHR-Aufwand mit der Zytostatikum-Infusion.


    Wie sieht die MyDRG-Gemeinde die beiden strittigen Punkte?

    Gruß

    Björn Mehlhorn

  • Hallo Herr Mehlhorn,
    leider schweigt sich sogar der ambitionierte \'Kodierleitfaden Schlaganfall\' der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft zu Ihrem speziellen Problem aus. Darum meine persönliche Meinung: Die Diagnosen F06.7 und I69.3 geben exakt das Krankheitsbild wieder und sind unstrittig. Problematischer sehe ich die Frage, ob es sich hier nicht um primäre Fehlbelegung handelt. Rein formal könnte man mit der AEP-Kriterienkombination A10, A12 und B5 argumentieren, Sie müssen das aber sicher gut im Einzelfall dokumentieren.
    Auf jeden Fall sollten ICD D68.8 für das Antiphospholipid-Ak-Syndrom verschlüsseln und prüfen, ob Sie je nach applizierten Chematherapeutika die OPS 8-542 verschlüsseln können.

    Schöne Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy