Verschlüsseln von Plastiken

  • Hallo,

    ich hoffe mir kann jemand helfen.

    Bei der Verschlüsselung einer Amputation des Fingers (S68.1) mit der Prozedur „Großflächige Z-Plastik an Haut und Unterhaut, Hand“ (5-903.99) erhalte ich die DRG X01Z „Gewebetransplantation mit mikrovaskulärer Anastomosierung oder Hauttransplantationen bei Verletzungen außer an der Hand“. Leider ist diese DRG für die Hand nicht zulässig.
    Dasselbe Problem besteht beim Verschlüsseln einer Verletzung der A. ulnaris in Höhe der Hand (S65.0) mit der Prozedur 5-903.99.
    Müssen solche Fälle anders verschlüsselt werden? Wenn ja, wie würde dann die richtige Kodierung aussehen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße, Janin

  • Hallo Janin,

    Sie reißen hier eine Unsicherheit im OPS an, die hoffentlich bald etwas schärfer und trennsicherer formuliert wird.

    Zunächst einmal zu Ihren Groupvorschlägen. Sie haben korrekt gegroupt. Das Ergebnis wird hoffentlich bald einmal amtlich korrigiert. Nehmen Sie es bis dahin mit Humor, den können wir in dieser humorlosen Zeit durchaus alle gebrauchen.

    Eine traumatische (auch partielle) Fingeramputation (außer Daumen; Rückübersetzung der S68.1; was lag wirklich vor?) bekommt normalerweise eine Stumpfversorgung (bei einer Teilamputation käme noch viel mehr in Frage, z.B. Osteosynthese; Gefäßnähte usw.). Die Stumpfversorgung kann mittels einer Z-Plastik durchgeführt werden oder auch mit etwas anderem. KODIP weist hier zur 5-849.x (sonstige OP an der Hand). Damit kommt man zur X05Z. Weg von der X01Z kommt man auch mit anderen Codealternativen, denn die 5-849.x kommt mir recht bequem vor. Es muß zunächst eine Vokabelfrage geklärt werden. Was ist eine (Finger-)Stumpfversorgung? Ist es eher eine Revision eines Amputationsstumpfes oder eine Fingeramputation? Genau gibt es sie nicht im OPS, wodurch auch der Code 5-849.x seine Berechtigung nicht ganz verliert.

    Versteht man also unter Revision nur die Revision einer Vorbehandlung oder auch die Versorgung selbst z.B. einer Wunde (5-866.2)? Versteht man unter Fingeramputation nur die elektive Amputation (5-863.3), oder auch die Stumpfversorgung, weil eventuell bei der OP etwas (nach-) amputiert wird? Zwischen den drei zur Debatte stehenden Codes müssten Sie zunächst einmal unterscheiden. Der OP-Bericht wird Ihnen sicherlich dabei helfen. Wenn nicht, sollten Sie es klinikintern ab einem Stichtag festlegen, wie dann bis zur Klärung durch DIMDI/InEK zu verfahren ist. Alle drei Codes führen zu einer anderen DRG als der X01Z. Nehmen Sie die Z-Plastik hinzu, was legitim und sinnvoll ist, landen Sie prompt wieder bei der X01Z.

    Das gleiche gilt für die Verletzung der A. Ulnaris in Handhöhe. Aber auch hier fehlt ein Code, nämlich was passierte mit der Arterie? Eine Arterienverletzung wird doch sicherlich nicht nur durch eine Haut-Z-Plastik versorgt. Infrage käme doch auch z.B. die 5-389.20. Dieser Code würde auch woanders hinführen. Kommt aber zur Defektdeckung der Haut wieder eine Z-Plastik hinzu, geht es wieder zur X01Z.

    Die Gedankengänge lassen sich sicherlich, wenn man noch tiefer in die Materie eindringt, noch weiter spinnen.

    Mein Beitrag soll Sie nicht verwirren, aber doch zum Nachdenken anregen, ob man sich die orthopädisch, traumatologische Codierung nicht manchmal zu einfach macht, Diagnose(n) und Prozedur(en) sollten zueinander passen und soweit wie möglich keine Fragen mehr offen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Janin, Hallo Herr Winter,

    sollte man bei Ammputation mit Z-Plastik nicht den OPS 5-683.4 Fingeramputation mit Haut- oder Muskelplastik nehmen. Diese Kodierung wird dann der X05Z zugeordnet.

  • Hallo Arnold,

    natürlich passt dieser von Ihnen angegebene Code auch, wenn der OP-Bericht das hergibt, nachdem die Vokabelfrage geklärt ist, wobei die nähere Erklärung der Z-Plastik natürlich verschlückt werden würde, denn verschiedene Hautplastiken gibt es jede Menge.

    Dies nur als Ergänzung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Thomas Winter
    Berlin