Fallzusammenführung nach Erreichen der OGV

  • Hallo,
    zwei Fragen zu folgender Sit.
    ein Pat. mit Glioblastom und rezidivierenden Krampfanfällen bleibt einige Tage länger als die OGV (u.a. weil ein geeigneter Pflegeplatz gefunden werden muss)in Haus A, wird dann in ein Pflegeheim verlegt und kommt in der nächsten Nacht Notfallmäßig mit Aspiration in Haus B, wird nach 4 Stunden wieder in Haus A verlegt. Dort ist er jetzt - erstmal.
    Frage 1: Gilt die Aspiration als \"Komplikation\" ?
    Frage 2: Werden die Fälle zusammengeführt? (und wäre es anders, wenn der erste Aufenthalt kürzer gewesen wäre?)
    Für Antwort dankbar
    Susanne
    :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Guten Morgen,

    ganz kurz nur auf die Fragen bezogen:

    Zitat


    Original von Susanne:

    Frage 1: Gilt die Aspiration als \"Komplikation\" ?

    Nach meiner Einschätzung nicht. Die Aspiration ist Folge des schlechten Zustandes, kann eine Folge der Verschlechterung der Grunderkrankung sein, ist aber keine Folge der Behandlung im ersten Aufenthalt.


    Zitat


    Original von Susanne:

    Frage 2: Werden die Fälle zusammengeführt?

    Da Sie sich außerhalb der Verweildauer-Grenzen bewegen, gibt es keine Fallzusammenführung. Hinsichtlich der Verlegung zwischen Haus B und Haus A gelten die Verlegungsregeln der KFPV.
    Wären die Wiederaufnahme innerhalb der oGVD erfolgt, käme nach meiner Meinung auch keine Fallzusammenführung in Frage, da es sich nicht um eine Wiederaufnahme in die gleiche Basis-DRG innerhalb der oGVD handelt (HD beim ersten Fall: Krampfanfälle/Glioblastom, beim zweiten Fall: Aspiration(spneumonie)) und auch eine Komplikation nicht angenommen werden kann (s.o.).

    HTH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein