Zitat
Original von GPoschmann:
Im nichtoperativen Bereich (chronisch Kranke, Sepsis, TBC,)gibt es kein sinnvolles Korrelat von Liegedauer (=Kosten) und Erlös (=Relativgewicht). Die Langlieger aus diesen Bereichen sollten analog zu psychiatrischen Diagnosen aus den DRG herausgenommen werden.
Lieber Herr Poschmann, liebes Forum,
einerseits glaube ich ja, zu verstehen, was Sie mit "kein sinnvolles Korrelat von Liegedauer (=Kosten) und Erlös (=Relativgewicht)" meinen. Andererseits verstehe ich nicht, wie Sie die genannten Fälle (einschließlich Psychiatrie) konkret vergütet haben wollen, wenn sie denn "aus den DRG herausgenommen werden".
Heißt die Antwort tagesgleicher Pflegesatz? Wenn ja, wäre es dann nicht sinnvoll, trotzdem gleiches Geld für gleiche Leistung zu fordern?
Wie würden Sie das machen? Kostenkalkulation per (DRG-)Kalkulationshandbuch? Benchmarking?
Halten Sie es bei zeitabhängiger Vergütung für denkbar, dass je nach Diagnose (chronisch Kranke, Sepsis, TBC, Psychiatrie) unterschiedliche, aber bundeseinheitliche (diagnosebezogene) Tagessätze vergütet werden?
Müßte man dann nicht auch die chronischen Fälle patientenindividuell verschlüsseln und anschließend gruppieren, um einen diagnosebezogenen Tagespflegesatz zu begründen?
Der Unterschied zu z. B. elektiven chirurgischen Fällen besteht ja nicht in der Schwierigkeit chronische Fälle medizinisch zu klassifizieren oder deren individuelle Fallkosten zu kalkulieren, sondern lediglich darin, wie weit sich die Kosten besser mit einer Einmalzahlung oder besser mit einer Zeitpauschale zuordnen lassen. Sollte man dann die genannten Fälle nicht doch besser "in den DRGs drin lassen"?
Oder schwebt Ihnen eine komplett andere Lösung des Problems vor?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz