G93.1 führt in die B67B

  • Guten Morgen, Forum,
    ich möchte noch einmal auf den - an anderer Stelle bereits genannten -Beatmungsfall zurückkommen.
    Patient kommt nachts notfallmäßig in unser Krankenhaus. Patient ist tief bewusstlos, intubiert, beatmet. Beatmungszeit hier bei uns 63 Stunden, Verweildauer 1o Tage.
    Patient wir mit folgender Diagnose verlegt: V.a hypoxischen Hirnschaden bei Z.n. kardio-pulm. Reanimation ( durch Notarzt) bei zu vermutenden malignen Herzrhythmusstörungen im Rahmen einer erneuten Myokardischämie.
    Laut DKR D008b Verdachtsdiagnosen, ist diese bei Verlegung als HD zu kodieren.
    Der hypoxische Hirnschaden führt gem. Diagnosenthesaurus in den ICD-Kode G93.1. Dieser führt in die DRG B67B, bei Unterschreitung der mittleren Grenzverweildauer bei Verlegung mit einem RW von 1,040.
    Das ist nicht viel!
    Meine Frage ist:
    a.) liege ich richtig mit dem Kode G93.1
    B.) stimmt die DRG B67B in diesem Fall?
    Gruß aus dem sonnigen Norden

  • Guten Tag Forum, Hallo Hr. Schrader !

    Da der Pat. vom Notarzt reanimiert wurde, können Sie meines Erachtens auch die I46.0 - Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung- kodieren, insbesoners da eine sichere Ursache ansonsten nicht gefunden werden konnte. Der hypoxische Hirnschaden ist als Nebendiagnose kodierbar und entspricht(da nicht unmittelbarer Grund für den stationären Aufenthalt)nicht der Hauptdiagnose-Definition.

    Mit Grüssen aus dem sonnigen Hilden :sonne:

  • Guten Tag Herr \"madman\",
    für mich steht immer noch die DKR D008b / Verdachtsdiagnosen im Wege.
    Diese besagt doch ( bei Verlegung): Wenn ein Patient mit einer Verdachtsdiagnose verlegt wird, ist vom verlegenden Krankenhaus die Verdachtsdiagnose-Schlüsselnummer zu kodieren. Der Verdacht lautet gem. Arztbrief \"hypoxischer Hirnschaden\".
    Ich bin der Meinung, diesen Schlüssel dann auch als HD kodieren zu müssen.
    D002c und D008b sind beides allgemeine :dkr:, welche ist nun für mich maßgebend?

    Im Voraus vielen Dank.
    Gruß aus dem sonnigen Norden

  • Hallo Hr. Schrader

    Ich denke die DKR002c geht vor - der Krankenhausaufenthalt Ihres Patienten wurde ja nicht durch den hypoxischen Hirnschaden veranlasst, sondern durch den \"Zustand\" nach Reanimation bei Herzstillstand. Von der Verlegungsdiagnose im Arztbrief sollten Sie sich nicht irritieren lassen.

    Grüsse aus NRW