Mehrerlösausgleich

  • Hallo,
    hoffe, dass mir jemand bzgl. der Abrechnung von Mehrerlösen helfen kann. Wie funktioniert dies, wie werden Mehr- oder Übererlöse abgerechnet? Es wäre schon sehr hilfreich, wenn mir jemand zu diesem Thema einen Literaturtipp o.ä. geben könnnte.
    Herzlichen Dank
    Bernd Hartmann

  • Hallo,

    sofern ich mich nicht irre, steht das alles ausführlich im KHEntgG oder einfach nur bei google Mehrerlösausgleich suchen da gibt es massig Themen zu. Auf der Seite der DKG sollte auch etwas zu finden sein.

    Gruss

    Pandur

    :sonne:

    :i_drink:

  • Hallo Forum,

    hier ein kleines Excel-Tool zur Berechnung des Erlösausgleiches für das Jahr 2004:


    Mit freundlichem Gruß

    D. Volkmann

  • Hallo Herr Volkmann,

    mich würde interessieren, ob die Ausgleichsberechnung von Ihnen selbst erstellt wurde und wenn nicht auf welcher Homepage sie angeboten wird ?

    Auf den ersten Blick scheint die Tabelle nicht vollständig zu sein (wo sind die Entgelte nach §6 (1) KHEntgG ? Habe ich die übersehen ?

    Alles in allem: Ist diese Berechnung von offizieller Seite, so dass man sie ohne weiteres benutzen könnte ?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    Gruss

    Pandur

    :sonne:
    :i_drink:

  • Hallo Herr Pandur,

    die Ausgleichsberechnung wurde von mir erstellt und ist daher ohne Gewähr.

    Da wir für unser Haus keine Entgelte nach § 6 KHEntgG vereinbaren konnten, habe ich diese auch nicht berücksichtigt. Es ist jedoch ohne großen Aufwand möglich, die Berechnung zu vervollständigen.

    Mit freundlichem Gruß

    D. Volkmann

  • Hallo Herr Volkmann,

    erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ich bin zwar recht firm in der Ausgleichsberechnung, aber vielleicht können Sie mir sagen was in das Feld Ausgleiche in Ihrer Tabelle reinkommt ? Das kenne ich nämlich noch nicht und weiss daher nicht welcher Betrag dort hingehört (möglicherweise Ausgleiche des Vorjahrs oder Vereinbarung aus B1 ?

    Gruss

    Pandur

    :sonne:
    :i_drink:

  • Hallo Herr Pandur,

    es handelt sich um die vereinbarten Ausgleiche (B1 Nr. 12 +/- neue Ausgleiche und Berichtigungen für Vorjahre).

    Mit freundlichem Gruß

    D. Volkmann

  • Hallo Herr Volkmann,

    da habe ich ja gar nicht so falsch gedacht obwohl ich mir im moment noch nicht sicher bin ob die Ausgleiche in B1 Nr.12 tatsächlich in die Ausgleichsberechnung gehören !?

    Irgendwas scheine ich dabei zu vergessen aber es ist heute ja auch ziemlich warm.

    Schönen Dank auf jedenfall für Ihre prompten Antworten.

    Schwitzige Grüsse

    Pandur

    :sonne:

  • Hallo Herr Pandur,

    wenn ich den § 3 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 3 Satz 5 KHEntgG (\"Der Gesamtbetrag und das Erlösbudget ... sind um die Ausgleiche und Berichtigungen für Vorjahre zu verändern\") richtig interpretiere, sind die Ausgleiche zu berücksichtigen.

    Mit freundlichem Gruß
    und einem :sonne: igen Wochenende

    D. Volkmann

  • Hallo Herr Volkmann,

    ja Sie haben natürlich Recht. Allerdings haben wir in unserer Ausgleichsberechnung direkt das veränderte Erlösbudget genommen und somit tauchen bei uns die Ausgleiche und Berichtigungen für Vorjahre nicht auf, da die meiner Meinung nach die eh schon komplizierte Ausgleichsberechnung noch um mindestens 2 Zahlen erweitern würde.

    Entweder haben wir uns damit eine bessere Übersicht geschaffen oder die Berechnung ist falsch !? So hat halt jeder seine eigene Berechnung.

    Gruss

    Pandur

    :j_smoke:

  • Hallo Herr Pandur,
    hallo Herr Volkmann,
    habe heute mit großem Interesse Ihre Beiträge gelesen, die für mich sicherlich sehr hilfreich sein werden. Kann ich mich bei einer Frage nochmal an Sie wenden?
    Herzlichen Dank
    Bernd Hartmann