Findung Hauptdiagnose

  • Liebes Forum,

    wer kann mir bei folgender Fallkonstellation helfen?

    1.stat. Aufenthalt:
    Fraktur 7.-8. Rippe mit Ausbildung eines perifokalen Thoraxhämatoms
    (Incision mit Entleerung seröser Flüssigkeit)

    2.stat. Aufenthalt (35 Tage später):
    Verdacht Serom bzw. Hämatom in Höhe der 7.-8. Rippe.
    Computertomographisch wurde ca. 4cm dickes Infiltrat bestätigt.
    Es erfolgt Incision, wo jedoch auch nach aufspreizen des gesamten
    Wundgebietes keine Flüssigkeitsansammlung feststellbar war.

    Was kann man im zweiten Fall als Hauptdiagnose kodieren und
    mit welcher Kodierrichtlinie untermauern?

    Mit freundlichen Grüßen
    AngelaS

  • Hallo!

    Es gilt die Kodierrichtlinie D008b Verdachtsdiagnose) bzw. D002c (Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen).
    Im Prinzip gilt:
    Wird die Diagnose ausgeschlossen (in ihrem Fall Hämatom/Serom) ist das Symptom welches den Patienten zu ihnen führte (Schmerzen/Schwellung) die HD. Lag kein Symptom vor so ist eine Schlüselnummer Z03. / Z04. (Unfall?) als HD zu verschlüsseln.
    Ich interpretiere ihre Angaben so, daß ein Hämatom/Serom operativ ausgeschlossen wurde.


    MfG
    Eckhardt

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von AngelaS:
    Computertomographisch wurde ca. 4cm dickes Infiltrat bestätigt.

    Hallo,

    irgendwas war doch wohl da, oder wie erklärt sich der CT-Befund? Gibt es keinen relativierenden Passus im OP-Bericht?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau