Fallzusammenführung nach Komplikation?

  • Guten Tag liebes Forum
    ich brauche Eure Hilfe in der Frage Fallzusammenführung bei Komlikation!
    Fallkonstellation
    Staionär 23.06.-06.07.04 wg. Fußwurzelluxation und Großzehenfraktur, jeweils mit K-Draht operativ stabilisiert.
    Verschlüsselt wurde
    ICD: S 92.4 + S 93.31
    ICPM: 5-790.1w + 5-790.1u + 3-205

    Als Komplikation trat eine Infektion der Großzehe auf
    Erneuter Stat. Aufenthalt 26.07.-06.08.04 i.v. Antibiose + Überwachung
    ICD: T81.4

    Die erneute Aufnahme erfolgte außerhalb der OGVD, aber innerhalb von 30 Tagen nach Entlassung.
    Die Ausführungen in den Leitsätzen §2 KFPV des BMGS sind für mich als einfacher Unfallchirurg leider nicht so verständlich. Ist hier bei Komplikation nur die OGVD relevant. Gilt die 30-Tage-Regelung ab Entlassungstag und fällt dann die Komplikation nicht trotzdem darein? Das Krankenhaus besteht auf der Einstellung, daß jetzt eine andere MDC zutreffend sei, und keine Fallzusammenführung entstehe, ich bin der Meinung, daß die Komplikation innerhalb 30 Tage nach Entlassung zur Fallzusammenführung führt.

    Vielen Dank für alle, die sich mit dem Thema auseinandersetzen,
    mit besten Grüßen
    Schmickal

  • Hallo !

    Im Ablaufschema zur Wiederaufnahmeregelung nach §2 KFPV 2004 heisst es :
    \"Wiederaufnahme wegen Komplikation innerhalb der OGVD\" .
    Da dies in Ihrem Fall nicht zutrifft, ist meines Erachtens eine Zusammenführung nicht erforderlich.

    Gruß
    TL

  • Hallo Herr Schmickal,

    hier der dröge Text aus der KFPV §2:
    \"Werden Patienten oder Patientinnen, für die eine Fallpauschale abrechenbar ist, wegen einer Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung innerhalb der oberen Grenzverweildauer, bemessen nach der Zahl der Kalendertage ab dem Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Aufenthalts, wieder aufgenommen, hat das Krankenhaus eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in eine Fallpauschale vorzunehmen.\"

    - Die MDC ist bei Komplikationen unerheblich
    - Bei Komplikationen zählt die obere GVwD, diese zählt ab Aufnahme des ersten Falles
    Somit ist in diesem Fall keine Zusammenführung der Fälle wegen Komplikation notwendig.

    Eine Zusammenführung bei gleicher Basis-DRG entfällt ebenfalls, da die obere GVwD überschritten ist.

    Die 30-Tage-Regel gibt es nur bei dem sogenannten Diagnose-Therapie-Split, wenn die DRG des ersten Aufenthaltes in die \"medizinische\" oder \"andere\" Partition fällt und die DRG des zweiten Aufenthaltes in die \"operative\" Partition fällt und beide DRGs in die gleiche MDC fallen.

    Ist doch ganz einfach... ;)

    Gruß aus Dortmund
    Frank Barsnick

  • Hallo zusammen,

    bei der Prüfung ist auch die Reihenfolge einzuhalten:
    1.) OGVD 2.) 30 Tage 3.) Kompl.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.