Guten Tag liebes Forum
ich brauche Eure Hilfe in der Frage Fallzusammenführung bei Komlikation!
Fallkonstellation
Staionär 23.06.-06.07.04 wg. Fußwurzelluxation und Großzehenfraktur, jeweils mit K-Draht operativ stabilisiert.
Verschlüsselt wurde
ICD: S 92.4 + S 93.31
ICPM: 5-790.1w + 5-790.1u + 3-205
Als Komplikation trat eine Infektion der Großzehe auf
Erneuter Stat. Aufenthalt 26.07.-06.08.04 i.v. Antibiose + Überwachung
ICD: T81.4
Die erneute Aufnahme erfolgte außerhalb der OGVD, aber innerhalb von 30 Tagen nach Entlassung.
Die Ausführungen in den Leitsätzen §2 KFPV des BMGS sind für mich als einfacher Unfallchirurg leider nicht so verständlich. Ist hier bei Komplikation nur die OGVD relevant. Gilt die 30-Tage-Regelung ab Entlassungstag und fällt dann die Komplikation nicht trotzdem darein? Das Krankenhaus besteht auf der Einstellung, daß jetzt eine andere MDC zutreffend sei, und keine Fallzusammenführung entstehe, ich bin der Meinung, daß die Komplikation innerhalb 30 Tage nach Entlassung zur Fallzusammenführung führt.
Vielen Dank für alle, die sich mit dem Thema auseinandersetzen,
mit besten Grüßen
Schmickal