Hallo Forum,
im Moment häufen sich meine Fragen. Vielen Dank auch für die schnelle Antwort über die Rückverlegungen.
Wie ist das eigentlich mit den 33DRGs in Anlage 3. Sind diese DRGs von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen? Diese kankenhausindividuell vereinbarte Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.1,sind diese hinsichtlich der Fallzusammenführung zu beachten oder sind die grundsätzlich davon ausgenommen?
Auch habe ich ein Probleme mit der Bezeichnung \"implizit\" und \"explizit\", bezüglich der Ein-Belegungstag-DRG. Was bedeutet das ?
Noch eine dritte Frage:Was genau ist mit der \"Kappungsgrenze\", gemeint? Oder wo kann ich das nachlesen?
Auch habe ich gehört, dass es einen \"Waschzettel\" Umstieg 2003/2004/2005, vom INEK geben soll.Diesen habe ich auf der Homepage aber nicht gefunden.
Viele Grüße
Toto