Hallo Forum,
folgender Fall:
Neugeborenes wird aus der Entbindungsklinik (Aufenthalt länger als 24h) in unser Haus wegen Herzgeräusch verlegt. Bei uns dann Vorhofseptumdefekt diagnostiziert und weiter ins Herzzentrum verlegt.
DRG P60B wird korrekt ermittelt - aber von unserem KIS kein Entgelt ausgewiesen, da der Aufenthalt bei uns kleiner als 24 h war. Das gilt doch aber bei der DRG-Beschreibung nur für die Geburtsklinik? Oder??
Habe ich jetzt ein KIS-Problem oder in der KFPV etwas übersehen???
:erschreck:
Vielen Dank schon mal für Hinweise.