§ 21 - Darstellung von Fallzusammenführungen

  • Auch wenn die nächste §21-Datenlieferung noch etwas dauert, habe ich diesbezüglich nachfolgende Frage:
    Wie müssen Fälle im § 21-Datensatz dargestellt werden, die aus abrechnungstechnischer Sicht zusammengefaßt werden müssen? 2 Fälle oder 1 Fall.

    Viele Grüße aus dem sonnigen Hannover
    VKH

  • Glück Auf Liebe Groupies

    von offizieller Seite (INEK) liegt zwar noch keine konkrete Anweisung vor, aber unter dem Gesichtspunkt der Systemstabilität ist folgendes zu vermuten:

    1. Sie sind bereits ganzjährig in der DRG-Abrechnung. Dann gilt für alle Fälle die KFPV 2004 nachder entsprechende Fallzusammenführungen durchgeführt werden mussten. Folglich haben diese Häuser im Datensatz eine mit der KFPV ubereinstimmende Fallzahlzählung. Die zusammengeführten Fälle sind ggf. nur am Merkmal \"Urlaubstage\" oder ähnlichem erkennbar. Gleichzeitig läßt sich der Veraluf in der Datei FAB ablesen.

    2. Sie steigen erst im Jahre 2004 um (Was ich beim Fragesteller vermute). Für die Zeit vor dem Umstieg gilt natürlich die KFPV noch nicht. Ihre Fallzahl ist also höher als unter DRG Bedingungen. Hier sind 2 Strategien denkbar. Erstens die Inek sagt:\" Datensatz liefern wie er ist\", und führt zB. für die Kostenkalkulation selbständig und zentral eine Wiederkehrerbereinigung durch. Für alle Beteiligten sicher die komplikationsärmste Variante. --- Oder in der Bestimmung der InEK wird ein verbindlicher Mechanismus zum Vorgehen (zum Beispiel welches DV Programm verbindlich zu nutzen ist) ausgewiesen. Dann wären die Datensätze in der Primärlieferung wieder mit den OPTIONS-Häusern identisch.

    Spannend ist die Frage auch vor dem Hintergrund von Budgetverhandlungen. Denn die bisher von der einen wie der anderen Seite genannten Zahlen (% Wiederkehrer) bedürfen endlich einer DRG-genauen Zuweisung. Denn auch in der AEB kann bisher die Problematik nicht hinreichend dargestellt werden.

    Gelsenkirchen, \"Indian-Summer\"

    M. Kilian

    Michael Kilian