Abklärungsuntersuchung in DRG?

  • Hallo Forum,
    ist die Abrechnung von Abklärungsuntersuchungen bei DRG-Fällen noch möglich, wenn die 5-Tage-Frist nicht eingehalten wird?
    Wir sind erst am 01.10.04 auf DRG\'s umgestiegen (Verhandlungen haben sich so lange hingezogen) und bis dato hatte die Abrechnung von Abklärungsunersuchungen noch keine Probleme bereitet. Aber jetzt erhalten wir nur noch Hinweise, dass die DRG alles abdeckt.
    Ist das so?

  • Hallo GeRo,

    Abklärungsuntersuchungen werden behandelt wie vorstationäre Behandlungen. Die Berechnung der Entgelte hierfür ist geregelt in § 8 Abs. 2 Nr. 4. des KHEntgG. Hiernach ist eine vorstationäre Behandlung neben der Fallpauschale nicht gesondert berechenbar. :noo:

    Mit freundlichem Gruß

    D. Volkmann

  • Die Frage ist ja, was mache ich bei Erbringung der Leistung z.B. 10-14 Tage vor der stationären Aufnahme? :augenroll:

    Dazu habe ich mir den Beitrag von Rochell/Bunzemeier/Roeder (Das Krankenhaus, 4/2004) angeschaut. Ich denke auch, dass wir keine Chance haben, die Abklärungsuntersuchung als solche abzurechnen, es sei denn, der behandelnde Arzt könnte eine stichhaltige medizinische Begründung für den zeitlichen Abstand zwischen Untersuchung und stationärer Aufnahme liefern.
    Vielleicht ist ja in einigen Fällen zunächst keine stationäre Aufnahme medizinisch notwendig und diese ergibt sich erst durch eine Verschlechterung des Zustandes des Patienten. Aber da könnte man evtl. die erste Untersuchung sogar wieder als eigenständige vorstationäre Behandlung definieren.

    Gruß
    GeRo