In der Vergangenheit hatten wir folgende Fallkonstellation:
Patientin kam notfallmäßig aufgrund eines krampfhaften Brechdurchfalls mit V.a. Gastroenteritis in unser Krankenhaus. Am Morgen des folgenden Tages verließ die Patientin gegen ärztlichen Rat unser Krankenhaus. Wir berechneten die DRG: G67C
Wiederum einen Tag wurde die Versicherte bei Einweisung durch den Hausarzt mit einer infektiösen Gastroenteritis und bei peranalen Blutungen aufgenommen. Nach 3-tägiger Behandlung konnte die Versicherte entlassen werden. Wir berechneten die DRG: G48B
In einer routinemäßigen Prüfung von Behandungsfällen stellt sich für uns die Frage, ob in dieser Konstellation 2 DRG-Fälle abrechenbar sind oder ob im Sinne einer Wiederaufnahme beide Fälle zusammengelegt werden müssen ?
Gerne erwarten wir Tipps und Hinweise.
Marienkrankenhaus Schwerte
H.-J. Camen (Verwaltungsleiter)